Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Im § 4 (Verbandsaufgaben) der Satzung des Abwasserverbandes (AVA) wird sich im Abs. 2 auf analoge Kanalpläne aus dem Jahr 1995 bezogen.

 

Im Jahr 2014 wurde seitens des AVA neben der optischen Inspektion auch die Vermessung der Verbandskanäle durchgeführt. Die Verbandsgemeinden haben sich dieser Maßnahme angeschlossen. So wurde auch das gesamte Netz der Ortskanäle inspiziert und vermessen. Die Vermessung ist abgeschlossen und die Kanalpläne wurden aktualisiert und zugleich digitalisiert. Es wurden für jede Verbandsgemeinden die Pläne erstellt.

 

Es kann jetzt eine eindeutige Deklaration der Anlageteile der Gesamtentwässerungsanlage im Verbandsgebiet in Bauteilschärfe erfolgen. Es soll auf dieser Basis eine Neustrukturierung erfolgen und eine einheitliche Regelung für Bestandsgebiete und Neuerschließungen für den Zuständigkeitsbereich des AVA geschaffen werden.

 

Zu den Verbandsanlagen sollen zukünftig sämtliche Bauwerke der Mischwasserbeseitigung und alle weiteren Anlageteile mit Beckenfunktion zählen. Hierzu zähle Entlastungsleitungen und Kanäle mit statischen Kanalvolumen ab DN 800. Ebenfalls werden alle Sammler ablaufseitig der Bauwerke zur Mischwasserbehandlung bis zur Kläranlage dem Verband zugeordnet.

 

Anlagen zur Niederschlagswasserbehandlung bei Trennsystemen (Regenklärbecken, Regenrückhaltebecken etc.) gehören nicht zur Verbandsanlage und verbleiben im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Mitgliedsgemeinde.

 

Sollten bei zukünftigen Neuerschließungen neue Bauwerke zur Mischwasserbehandlung erforderlich werden, erfolgt der Bau durch die jeweilige Mitgliedsgemeinde und nach Umlegung die Übergabe an den AVA.

 

In der nächsten Verbandsversammlung am 11.05.2022 sollen die Pläne vorgestellt werden und als Satzungsänderung (Austausch der Anlage zur Verbandssatzung) gebilligt werden.

 


Beschluss:

 

Die Pläne zur Neustrukturierung des Zuständigkeitsbereiches für den AVA im Verbandsgebiet auf Basis der vorgenannten Regeln und Grundsätze werden in der vorgelegten Fassung gebilligt und sollen Bestandteil der künftigen Neufassung der Verbandssatzung werden.

Sämtliche Pläne für das gesamte Verbandsgebiet werden darüber hinaus allen Mitgliedsgemeinden in digitaler Form zur Verfügung gestellt.