Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Sailauf sind noch weitere unterschiedliche Gewerke auszuschreiben und zu beauftragen.

 

Der normale Ablauf einer Vergabe, sieht grob folgende Schritte und Zeiten vor:

a)    Versand der Ausschreibungsunterlagen bzw. Freigabe bei öffentlichen Ausschreibungen

b)    Kalkulationszeit von mindestens 3 Wochen mit nachfolgender Eröffnung der Angebote

c)    Bindefrist bis Auftragsvergabe max. 4 Wochen nach Eröffnung

d)    Innerhalb dieser Bindefrist: Prüfung der Angebote, Gemeinderatsbeschluss über Vergabe, Auftragsvergabe

 

Da bei Auftragsvergaben dieser Größe, immer der Gemeinderat zustimmen muss, wären die Ausschreibungen auch immer an dessen Sitzungsterminplan zu orientieren. Im Hinblick auf „strategisch günstige“ Submissionstermine, ist dies ist jedoch nicht immer ohne Auswirkungen auf die Bauzeit möglich (Sommerferien, Weihnachtspause, evtl. Verschiebung einer Sitzung, etc.).

 

Um diesen, rein verwaltungstechnischen Umstand auf ein Minimum zu reduzieren, bittet die Verwaltung um eine Ermächtigung zur Vergabe aller noch folgender Gewerke, im Rahmen der zu Verfügung stehenden Haushaltmittel.

Maßgebend soll hier, die vom Gemeinderat im September 2020 freigegebene Kostenberechnung, im Weiteren das unmittelbar vor Ausschreibungsbeginn verpreiste Leistungsverzeichnis der jeweiligen Arbeiten sein.

Sind zwischen diesen beiden Berechnungen bereits hohe Preisunterschiede zu erwarten, wird der Gemeinderat im Vorfeld darüber informiert und kann über die Ermächtigung im Einzelfall entscheiden.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium werden Informationen und Unterlagen über Vergaben im Ratsinformationssystem bereitgestellt. Zudem werden Informationen über die Ausschüsse weitergegeben.

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, alle noch folgenden Gewerke, für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Sailauf, im Rahmen der Haushaltsmittel, VOB-konform zu vergeben.

 

Über die jeweiligen Vergabesummen wird in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung informiert.

 

Soweit der Bauablauf der Maßnahme ungestört fortlaufen kann, sollen die jeweiligen Entscheidungen zur Auftragsvergabe der Gewerke, direkt in der passenden Gemeinderatssitzung getroffen werden. Die Verwaltung ist weiterhin angehalten, die Termine nach Möglichkeit darauf ab-zustimmen.