Sitzung: 30.05.2022 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Für den Neubau des
Feuerwehrgerätehauses in Sailauf sind noch weitere unterschiedliche Gewerke
auszuschreiben und zu beauftragen.
Der
normale Ablauf einer Vergabe, sieht grob folgende Schritte und Zeiten vor:
a) Versand der Ausschreibungsunterlagen bzw. Freigabe bei
öffentlichen Ausschreibungen
b) Kalkulationszeit von mindestens 3 Wochen mit
nachfolgender Eröffnung der Angebote
c) Bindefrist bis Auftragsvergabe max. 4 Wochen nach
Eröffnung
d) Innerhalb dieser Bindefrist: Prüfung der Angebote,
Gemeinderatsbeschluss über Vergabe, Auftragsvergabe
Da bei Auftragsvergaben dieser
Größe, immer der Gemeinderat zustimmen muss, wären die Ausschreibungen auch
immer an dessen Sitzungsterminplan zu orientieren. Im Hinblick auf „strategisch
günstige“ Submissionstermine, ist dies ist jedoch nicht immer ohne Auswirkungen
auf die Bauzeit möglich (Sommerferien, Weihnachtspause, evtl. Verschiebung
einer Sitzung, etc.).
Um diesen, rein
verwaltungstechnischen Umstand auf ein Minimum zu reduzieren, bittet die
Verwaltung um eine Ermächtigung zur Vergabe aller noch folgender Gewerke, im
Rahmen der zu Verfügung stehenden Haushaltmittel.
Maßgebend soll
hier, die vom Gemeinderat im September 2020 freigegebene Kostenberechnung, im
Weiteren das unmittelbar vor Ausschreibungsbeginn verpreiste
Leistungsverzeichnis der jeweiligen Arbeiten sein.
Sind zwischen diesen beiden Berechnungen bereits hohe Preisunterschiede zu erwarten, wird der Gemeinderat im Vorfeld darüber informiert und kann über die Ermächtigung im Einzelfall entscheiden.
Auf Nachfrage aus dem Gremium werden Informationen und Unterlagen über Vergaben im Ratsinformationssystem bereitgestellt. Zudem werden Informationen über die Ausschüsse weitergegeben.
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt,
alle noch folgenden Gewerke, für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Sailauf,
im Rahmen der Haushaltsmittel, VOB-konform zu vergeben.
Über die jeweiligen
Vergabesummen wird in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung informiert.
Soweit der Bauablauf der Maßnahme ungestört fortlaufen kann, sollen die jeweiligen Entscheidungen zur Auftragsvergabe der Gewerke, direkt in der passenden Gemeinderatssitzung getroffen werden. Die Verwaltung ist weiterhin angehalten, die Termine nach Möglichkeit darauf ab-zustimmen.