Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

Derzeit werden 35,00 € ohne Steuer an Arbeitsplatzkosten berechnet. Ein Beschluss aus früheren Jahren, wie sich dieser Betrag zusammensetzt, ist nicht nachweisbar. Ggf. wurde hierüber auch kein Beschluss gefasst. Die Kämmerei hat sich mit der Berechnung der Arbeitsplatzkosten beschäftigt und die Personaldurchschnittskosten der Bauhofmitarbeiter berechnet. Diese liegen bei 35,00 €.

Daher sollen die 35,00 € beibehalten werden. Ab 2023 werden die Gemeinden umsatzsteuerpflichtig, sodass im Bereich der Wasserversorgung dann noch zusätzlich 7 % Umsatzsteuer berechnet werden. In den anderen Bereichen liegt der Steuersatz bei 19 %.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt den Stundensatz des Bauhofs i. H. v. 35,00 €. Ab 2023 werden dann zusätzlich im Bereich der Wasserversorgung 7 % Umsatzsteuer berechnet.