Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Im Zuge der Planungen zur Erschließung des Gewerbegebietes Weyberhöfe Süd wurden, in Abhängigkeit der vorhandenen bzw. umzubauenden Einmündung, Möglichkeiten zur Anbindung der Gewerbeflächen an die Kreisstraße AB 2 gesucht.

 

Es wurden deshalb verschiedene Varianten einer Umgestaltung bzw. Neuanbindung untersucht. Nach Würdigung aller Fakten und Randbedingungen erwies sich der Bau eines Kreisverkehrs und die Auflassung der bisherigen Anbindung nach Steiger als die leistungsfähigste und verkehrssicherste Variante, um die Anbindungen künftig zu gewährleisten. Diese Variante lässt auch beim Verkehrsteilnehmer eine hohe Akzeptanz erwarten. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde zusammen mit dem Landkreis für den Bau eines Kreisverkehrsplatzes im Zuge der Kreisstraße AB 2 zur Erschließung des künftigen Gewerbegebietes „Weyberhöfe Süd“ bei Sailauf und zur Anbindung von Steiger an die Kreisstraße AB 2 entschlossen. Die bestehende Anbindung nach Steiger soll aufgelassen und im Zuge der Gewerbegebietserschließung zurückgebaut werden.

 

In direktem Zusammenhang mit dem Bau des Kreisverkehrs steht der Bau eines westlich der Kreisstraße AB 2 verlaufenden Geh- und Radweges

 

Der Landkreis und die Gemeinde kommen deshalb überein, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse den bestehenden Knotenpunkt Kreisstraße AB 2/Steiger entsprechend aufzulassen, einen Kreisverkehr mit Bushaltepunkten neu zu bauen sowie einen straßenbegleitenden Geh- und Radweg entlang der Kreisstraße anzulegen.

 

Hierzu ist der Abschluss einer Bau- und Kreuzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Sailauf und dem Landkreis Aschaffenburg notwendig. Diese wie auch die Anlage 2 Baulastgrenzen und die Anlage 3 Unterhaltungs- und Winterdienstgrenzen liegen bei. Von der Anlage 1 – Vorentwurf des Planungsbüros Obermeyer mit Stand vom 25.04.2022 – kann lediglich der Lageplan im Session beigefügt werden, da die gesamten Planunterlagen einen DinA4-Ordner umfassen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat bevollmächtigt und beauftragt den Bürgermeister die im Entwurf vorliegende Bau- und Kreuzungsvereinbarung mit dem Landkreis abzuschließen.