Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Weil der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Erlenbornstraße“ im beschleunigten Verfahren geändert wird, wurde auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet. Stattdessen hatte die Öffentlichkeit in der Zeit vom 21. Oktober 2019 bis einschließlich 04. November 2019 Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Änderung zu unterrichten und sich zur Änderung zu äußern.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 08. November 2019 bis einschließlich 13. Dezember 2019 beteiligt.

 

Den nach den dargestellten Verfahrensschritten vorliegenden Planentwurf macht sich das zuständige Gremium üblicherweise durch einen sogenannten Billigungsbeschluss zu eigen. An ihn schließt sich die öffentliche Auslegung des Plans zusammen mit dem Entwurf der Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen an.

 

Hierfür fasst die Gemeinde in der Regel einen Beschluss, der das Einverständnis mit dem Inhalt des Bebauungsplans bestätigt und die Verwaltung ermächtigt, das Auslegungsverfahren durchzuführen (Billigungs- und Auslegungsbeschluss).


Beschluss:

 

Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Erlenbornstraße“ wird gebilligt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.