Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mit Ablauf des 31.12.2017 erlischt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Gesteinsabbau und die Betriebsgebäude der Fa. Hartsteinwerke. Ab diesem Zeitpunkt ist jegliche gewerbliche Tätigkeit auf dem Gelände untersagt und es sind alle Betriebsgebäude entsprechend zurückzubauen. Die Verwaltung befindet sich in engem Kontakt mit dem Betreiber und der Genehmigungsbehörde zur Einhaltung der fristgerechten Rekultivierung des vorderen Vorkommens.