Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5

Herr Bott hat einen Antrag auf Baugenehmigung für den Neu-Ausbau seines Dachgeschoßes in eine abgeschlossene Wohnung gestellt.

 

Das betroffene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB.

Hier müssen sich die Bauvorhaben nach Art und Maß der Bebauung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die umliegende Bebauung einfügen.

Dies ist hier gegeben.

 

Die zwei zusätzlich nötigen Stellplätze sind nachgewiesen.

 


Beschluss:

 

Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben zu erteilen.