Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5

Die Antragsteller beabsichtigen, ihre bereits umgebaute Scheune als getrennte, zweite Wohneinheit zu nutzen.

Das Gebäude befindet sich im Bebauungsplan „Längst“. Hier sind zwei Wohneinheiten zulässig.

Drei Stellplätze sind bereits vorhanden, ein vierter muss nachgewiesen werden.

 

 


Beschluss:

 

Vorbehaltlich eines Stellplatznachweises erteilt der Ausschuss das gemeindliche Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.