Thomas Schmitt, Birkenhof 1, Sailauf

Neubau eines Stalles für Rinder (25) und Schweine (30) als Ökobetrieb

Flurstücknummer 5041, Gemarkung Sailauf;

Antrag auf Vorbescheid

Ortseinsicht, Beratung und Beschlussfassung

 

Eingangs der Sitzung geht der Vorsitzende kurz auf die Vorgeschichte ein. Der Bauausschuss habe die Zuständigkeit für die Entscheidung wegen der Bedeutung des Vorhabens an den Gemeinderat übertragen.

 

Der Baureferent erläutert die baurechtlichen Grundlagen für die Beurteilung eines Bauvorhabens im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und beschreibt den Sachstand zum laufenden Verfahren:

Der vorgelegte Antrag habe trotz mehrfacher Überarbeitung und Ergänzung wegen Unvollständigkeit bisher nicht abschließend behandelt werden können.

 

Am 20. April 2017 habe schließlich ein ausführliches Gespräch zwischen dem Antragsteller, seinem Geschäftspartner Norbert Kunkel und dem Unterzeichner stattgefunden.

 

Im Verlauf dieses Gespräch habe man sich nach anfänglichem Zögern schließlich doch bereiterklärt, den Standort und die Abmessungen des geplanten Stalles sowie die erforderlichen Geländeveränderungen mittels eines Phantomgerüstes im Gelände darzustellen.

 

Weiterhin habe man von Antragstellerseite den Nachweis der gesicherten Erschließung in Aussicht gestellt. Hierzu werde man die hydraulische Leitungsfähigkeit des vorhandenen Grundstücksanschlusskanals vom Birkenhof zum Hauptkanal in der Birkenstraße ermitteln lassen. Auf dieser Grundlage werde man berechnen lassen, ob der vorhandene Grundstücksanschluss das im Bereich des geplanten Stalles zusätzlich anfallende Regenwasser schadlos ableiten kann.

 

Zwischenzeitlich habe der Antragsteller den Standort des Stalles im Gelände mittels eines Phantomgerüstes kenntlich gemacht.

 

Auf der Grundlage der nun anstehenden Ortseinsicht solle das Gremium vor allem beurteilen, ob das Vorhaben die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.