Eingangs betont der erste Bürgermeister, dass die Verkehrsthematik und auch -problematik ein sehr breitgefächertes Metier in der Kommunalverwaltung ist. Die Mobilität mit dem eigenen Auto rückt zusehends in den Vordergrund und der Individualverkehr und die Verkehrszahlen nehmen stetig zu. Auch in unserer Gemeinde lässt sich diese Entwicklung beobachten. An dieser Stelle muss man aber auch bedenken, dass der zunehmende individuelle Verkehr „selbst produziert“ wird durch einen jeden Einzelnen.

 

Da es sich beim Straßenverkehr sowie bei Verkehrsangelegenheiten um einen unumgänglichen Themenkomplex handelt, schlägt der Vorsitzende vor, dass sich der Bauausschuss dieser Thematik widmen und intensiv damit beschäftigen soll.

 

Im August 2020 fand die Verkehrsschau in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Aschaffenburg statt. Ziel war es, verschiedene Anfragen und Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern bei Ortseinsichten zu erörtern. Die Polizei als Fachbehörde nahm hierzu jeweils Stellung.

 

Anhand einer PowerPoint-Präsentation werden die verschiedenen Thematiken mit Bildern der jeweiligen Ortslage zur Veranschaulichung und einem Begleittext von Mitarbeiter Tim Labudda vorgestellt.

 

Nach der Präsentation ergibt sich ein reger Diskussionsbedarf.

 

Felgenstraße/Zur Lauterhecke

An der Kreuzung Felgenstraße/Zur Lauterhecke besteht derzeit eine Rechts-vor-links-Regelung. D. h. Verkehrsteilnehmer der Felgenstraße von oben kommend müssen Vorfahrt gewähren und die Verkehrsteilnehmer aus der Lauterhecke haben Vorfahrt. Diese Regelung wird beibehalten. Aus dem Gremium kommt der Vorschlag, in der Felgenstraße das Verkehrszeichen 102 „Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“ und einer entsprechenden Fahrbahnmarkierung anzubringen.

 

Ampel/Zebrastreifen/Querungshilfe

Bei einem Ortstermin am 08.10.2020 zwischen Unterer Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Kreisbauhof und Gemeindeverwaltung wurde auch eine Querungshilfe in Untersailauf thematisiert. Nach übereinstimmender Auskunft seitens des Landratsamtes und der Polizei wird eine Querungshilfe bzw. ein Zebrastreifen abgelehnt. Aus dem Gemeinderat wird ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, wonach sich die Verwaltung erneut intensiv mit den bereits o. g. Behörden zu einer sicheren Fußgängerüberquerung, vorrangig einer Ampel, beschäftigen soll. Hierbei soll sowohl die Aschaffenburger Straße als auch die Engländerstraße miteinbezogen werden.

 

Einstimmig beschlossen                             Ja 17  Nein 0  Anwesend 17  Persönlich beteiligt 0

 

Zebrastreifen in der Ortsmitte

Hier wird bemängelt, dass der Zebrastreifen bei Dunkelheit aufgrund fehlender Beleuchtung nur schwer einsehbar ist.

 

Rathausstraße/Frühlingstraße

Laut Polizei besteht in diesen Straßen ein absolutes Haltverbot kraft Gesetz, da die notwendige Restbreite von 3,05 m zum gegenüberliegenden Bordstein nicht eingehalten werden kann. Aus dem Gremium kommt der Vorschlag, dennoch Haltverbotsschilder zur Verdeutlichung aufzustellen. Ebenso wird angeregt, in einem Teil der Rathausstraße (Einmündung Rathausstraße/Im Winkel bis Einmündung Rathausstraße/Aschaffenburger Straße) einen verkehrsberuhigten Bereich oder aber eine Einbahnstraßenregelung einzuführen. Mit all diesen Sachverhalten soll sich künftig der Bauausschuss in seinen Sitzungen auseinandersetzen.

 

Rottenberger Straße

Johannes Grod regt an, das Verkehrszeichen 274-30 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ in der Rottenberger Straße zu versetzen, da es an der jetzigen Stelle nur schwer einsehbar ist.

 

Tempolimit Naturfriedhof

Wie in der Präsentation vorgestellt, wird seitens der Polizei ein Tempolimit in der Engländerstraße außerorts in Höhe der Zufahrt zum Naturfriedhof abgelehnt. Auch hier kommt ein Appell aus dem Gremium, sich dieser Sache nochmals zu widmen und ggf. doch ein Tempolimit einzuführen.

 

Höhweg

Hier wird angeregt, das Verkehrszeichen 266 „Verbot für Fahrzeuge und Züge über der angegebenen tatsächlichen Länge“ aufzustellen.

 

Zum Bischling/An der Lenne

Im Zuge der Verkehrsschau mit der Polizei wurde in der Straße „An der Lenne“ das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ angebracht. Laut Polizei handelt es sich bei dieser Straße lediglich um eine Anliegerzufahrt, die untergeordnet wäre. Demnach haben Verkehrsteilnehmer in der Straße „Zum Bischling“ von oben kommend Vorfahrt. Hier wird angeregt, in der Straße „Zum Bischling“ das Verkehrszeichen 301 „Vorfahrt“ aufzustellen.