Sitzung: 26.10.2020 Gemeinderat
Eingangs betont der erste Bürgermeister, dass die Verkehrsthematik und auch -problematik ein sehr breitgefächertes Metier in der Kommunalverwaltung ist. Die Mobilität mit dem eigenen Auto rückt zusehends in den Vordergrund und der Individualverkehr und die Verkehrszahlen nehmen stetig zu. Auch in unserer Gemeinde lässt sich diese Entwicklung beobachten. An dieser Stelle muss man aber auch bedenken, dass der zunehmende individuelle Verkehr „selbst produziert“ wird durch einen jeden Einzelnen.
Da es sich beim Straßenverkehr sowie bei Verkehrsangelegenheiten um einen unumgänglichen Themenkomplex handelt, schlägt der Vorsitzende vor, dass sich der Bauausschuss dieser Thematik widmen und intensiv damit beschäftigen soll.
Im August 2020 fand die Verkehrsschau in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Aschaffenburg statt. Ziel war es, verschiedene Anfragen und Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern bei Ortseinsichten zu erörtern. Die Polizei als Fachbehörde nahm hierzu jeweils Stellung.
Anhand einer PowerPoint-Präsentation werden die verschiedenen Thematiken mit Bildern der jeweiligen Ortslage zur Veranschaulichung und einem Begleittext von Mitarbeiter Tim Labudda vorgestellt.
Nach der Präsentation ergibt sich ein reger Diskussionsbedarf.
Felgenstraße/Zur
Lauterhecke
An der Kreuzung
Felgenstraße/Zur Lauterhecke besteht derzeit eine Rechts-vor-links-Regelung. D.
h. Verkehrsteilnehmer der Felgenstraße von oben kommend müssen Vorfahrt
gewähren und die Verkehrsteilnehmer aus der Lauterhecke haben Vorfahrt. Diese Regelung
wird beibehalten. Aus dem Gremium kommt der Vorschlag, in der Felgenstraße das
Verkehrszeichen 102 „Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“ und
einer entsprechenden Fahrbahnmarkierung anzubringen.
Ampel/Zebrastreifen/Querungshilfe
Bei einem Ortstermin
am 08.10.2020 zwischen Unterer Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Kreisbauhof und
Gemeindeverwaltung wurde auch eine Querungshilfe in Untersailauf thematisiert.
Nach übereinstimmender Auskunft seitens des Landratsamtes und der Polizei wird
eine Querungshilfe bzw. ein Zebrastreifen abgelehnt. Aus dem Gemeinderat wird
ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, wonach sich die Verwaltung erneut
intensiv mit den bereits o. g. Behörden zu einer sicheren Fußgängerüberquerung,
vorrangig einer Ampel, beschäftigen soll. Hierbei soll sowohl die
Aschaffenburger Straße als auch die Engländerstraße miteinbezogen werden.
Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0
Anwesend 17 Persönlich beteiligt
0
Zebrastreifen in
der Ortsmitte
Hier wird bemängelt,
dass der Zebrastreifen bei Dunkelheit aufgrund fehlender Beleuchtung nur schwer
einsehbar ist.
Rathausstraße/Frühlingstraße
Laut Polizei besteht
in diesen Straßen ein absolutes Haltverbot kraft Gesetz, da die notwendige
Restbreite von 3,05 m zum gegenüberliegenden Bordstein nicht eingehalten werden
kann. Aus dem Gremium kommt der Vorschlag, dennoch Haltverbotsschilder zur
Verdeutlichung aufzustellen. Ebenso wird angeregt, in einem Teil der
Rathausstraße (Einmündung Rathausstraße/Im Winkel bis Einmündung Rathausstraße/Aschaffenburger
Straße) einen verkehrsberuhigten Bereich oder aber eine Einbahnstraßenregelung
einzuführen. Mit all diesen Sachverhalten soll sich künftig der Bauausschuss in
seinen Sitzungen auseinandersetzen.
Rottenberger
Straße
Johannes Grod regt
an, das Verkehrszeichen 274-30 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ in der
Rottenberger Straße zu versetzen, da es an der jetzigen Stelle nur schwer
einsehbar ist.
Tempolimit
Naturfriedhof
Wie in der
Präsentation vorgestellt, wird seitens der Polizei ein Tempolimit in der
Engländerstraße außerorts in Höhe der Zufahrt zum Naturfriedhof abgelehnt. Auch
hier kommt ein Appell aus dem Gremium, sich dieser Sache nochmals zu widmen und
ggf. doch ein Tempolimit einzuführen.
Höhweg
Hier wird angeregt,
das Verkehrszeichen 266 „Verbot für Fahrzeuge und Züge über der angegebenen
tatsächlichen Länge“ aufzustellen.
Zum Bischling/An
der Lenne
Im Zuge der
Verkehrsschau mit der Polizei wurde in der Straße „An der Lenne“ das
Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ angebracht. Laut Polizei handelt es
sich bei dieser Straße lediglich um eine Anliegerzufahrt, die untergeordnet
wäre. Demnach haben Verkehrsteilnehmer in der Straße „Zum Bischling“ von oben
kommend Vorfahrt. Hier wird angeregt, in der Straße „Zum Bischling“ das Verkehrszeichen
301 „Vorfahrt“ aufzustellen.