Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 17, Anwesend: 17, Persölich beteiligt: 0

Der Tagesordnungspunkt wird als TOP 1 behandelt. Der Vorsitzende betont, dass dieser Vorschlag nicht aus der Verwaltung oder dem Gemeinderat kommt, sondern die Polizei im Rahmen der Verkehrsschau diese Empfehlung ausgesprochen hat. Die Verwaltung bzw. der Gemeinderat sind aber an die Empfehlung nicht gebunden.

 

Derzeit existiert in den Straßen Brückenstraße, Breitewiesenstraße, Höhweg, Sodenackerstraße, Am Rainbaum, Eichenweg und Lindenweg ein verkehrsberuhigter Bereich.

 

Dieses Areal ist aber für einen verkehrsberuhigten Bereich laut Polizei nicht konzipiert. Zum einen müsste der verkehrsberuhigte Bereich nach Auskunft der Polizei ohne Gehwege ausgeführt sein, damit für die Verkehrsteilnehmer klar ist, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Andererseits müssten in diesem verkehrsberuhigten Bereich ausreichend ausgewiesene Stellplätze für Autos zur Verfügung stehen. Pflanzenkübel und Fahrgassenversätze werden in verkehrsberuhigten Bereichen häufig zur Reduzierung der Geschwindigkeit und somit zur Verkehrsberuhigung verwendet. Die vorgenannten Punkte lassen sich aber nicht in allen Straßen des o. g. verkehrsberuhigten Bereichs finden.

 

Zudem konnte sich die Polizei als auch die Gemeindeverwaltung bei einem kurzen Aufenthalt vor Ort davon überzeugen, dass sich weder Auto- noch Fahrradfahrer an die vorgegebene Schrittgeschwindigkeit halten. Daher befürwortet die Polizei die Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs und die Einführung einer Tempo-30-Zone.

 

Anschließend melden sich die Gemeinderatsmitglieder Simon Dümig, Ingo Nentwig und Max Stenger zu Wort und betonen, dass man mit dem jetzigen verkehrsberuhigten Bereich schon immer sehr gut gefahren sei und diese Beschlussvorlage demnach abzulehnen sei.


Beschluss:

 

Auf Empfehlung der Polizei beschließt der Gemeinderat, den verkehrsberuhigten Bereich Brückenstraße/Breitewiesenstraße/Höhweg/Sodenackerstraße/Am Rainbaum/Eichenweg/Lindenweg aufzuheben und eine Tempo-30-Zone einzuführen.