Beschluss: Einstimmig beschlossen

Das Vorhaben ist innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils geplant und dort gemäß §34 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. Das Orts- und Landschaftsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Das Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung (Anzahl der Vollgeschosse und Gebäudehöhe) sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll (Lage des Teilgebäudes 4-6), nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Ein Teil der Stellplätze ist nicht leicht anfahrbar und entspricht aus diesem Grund nicht der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben wird nicht erteilt.