Beschluss: Einstimmig beschlossen

Das Vorhaben ist innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils geplant und dort gemäß §34 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. Das Orts- und Landschaftsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Diese Voraussetzung sind nach Ansicht der gemeindlichen Bauverwaltung erfüllt.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben wird erteilt.