Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

 

Nachdem in der Sitzung des Grundstücks – und Bauauschusses vom 10.04.2017 das gemeindliche Einvernehmen zu dem beantragten Vorhaben erteilt wurde, wurde dem Antragsteller vom Landratsamt Aschaffenburg mitgeteilt, dass das Grundstück welches bebaut werden soll, im Außenbereich liegt.

 

Doch auch wenn das Gebäude im Außenbereich errichtet werden soll, ist das nicht absolut unmöglich.

 

Denn auch dort können gemäß § 35 Abs. 2 BauGB "sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist".

 

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Dies ist nicht der Fall, da das betroffene Grundstück im Flächennutzungsplan als MD Gebiet gekennzeichnet ist.

 

Ebenso darf das Vorhaben nicht den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts wiedersprechen, schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen oder ihnen ausgesetzt sein. Nichts davon trifft auf das von Herrn Megerle geplante Bauvorhaben zu.

 

Unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert das geplante Vorhaben nicht, da die Eigentümer des Grundstücks für alle Kosten der Erschließung selbst aufkommen.

 

Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes sind nicht beeinträchtigt. Ob die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet wird, sollte wie bei vergleichbaren Fällen eine Ortseinsicht klären.

 

Die Wasserwirtschaft und der Hochwasserschutz sind nicht gefährdet, da das Grundstück in keinen Wasserschutzzonen oder risikogefährdeten Bereichen liegt.

 

Bei der Ortseinsicht überzeugte sich der Grundstücks- und Bauauschuss davon, dass das geplante Vorhaben das Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten wird, da es hierfür zu geringfügig ist. Ebenso wird das geplante Wohnhaus von allen Seiten nur schwer zu sehen sein.

 


Der Ausschuss gibt zu dem geplanten Vorhaben im Außenbereich sein gemeindliches Einvernehmen.