Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Der Antragsteller hat schriftlich und in mehreren Gesprächen mit dem Baureferenten zugesichert, die zukünftige Nutzung des Anwesens gemeinsam mit der Gemeinde und den Fachbehörden festzulegen. Und zwar nicht nur mit Rücksicht auf das sensible Orts- und Landschaftsbild und die prägende Alte Ziegelei. Sondern auch und vor allem der Schutz des Eichenberger Trinkwassereinzugsgebietes soll dauerhaft und rechtssicher festgesetzt werden.

 

Ein förmlicher Aufstellungsbeschluss kann im Rahmen dieser Sitzung noch nicht ergehen; dies könnte gemäß Baugesetzbuch erst auf der Grundlage „eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans“ erfolgen. Das Gremium könnte dem Antragsteller nach reiflicher Überlegung und Abwägung aller bekannten Gesichtspunkte lediglich ein „Signal“ geben, ob die Beauftragung eines Planers überhaupt Aussicht auf Erfolg haben kann.