Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

 

Im Zusammenhang mit der oben beschriebenen Problematik hat der beteiligte Fachanwalt der Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Birkenhof empfohlen.

Ein solcher hätte den Vorteil, dass die Lage und die Nutzung zusätzlicher Gebäude unter Beachtung der erforderlichen Immissonsabstände festgesetzt werden könnte. So könnten Nutzungskonflikte zwischen dem Birkenhof und der nahegelegenen Bebauung in der Fuchsemühle sowie entlang der Birkenstraße vermieden werden.

Vor allem hätte der Bebauungsplan aus Sicht der Bauverwaltung aber entscheidende Vorteile für den Eigentümer des Anwesens.

-          Er könnte die zukünftige Entwicklung des Birkenhofs gemeinsam mit der Gemeinde vorbereiten und auch die mittel- und langfristig erforderlich werdenden Gebäude baurechtlich absichern. Alle öffentlichen Belange, die bisher bei jedem einzelnen Vorhaben immer wieder berücksichtigt werden mussten, würden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für alle Zukunft abgearbeitet.

-          Im Zuge des Verfahrens soll auch das zusätzlich geplante Wohnhaus im Bebauungsplan festgesetzt werden. Damit wäre eine große Unsicherheit beseitigt.

-          Die Gebäude, die im Bebauungsplan festgesetzt werden, können später im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden. Dies bedeutet eine enorme Zeit- und Kostenersparnis.

-          Die vom Eigentümer befürchtete und immer wieder ins Feld geführte Bebauung einer Fläche westlich des Birkenhofs mit Wohnhäusern kann mittels der entsprechenden Festsetzungen ein für allemal rechtssicher ausgeschlossen werden.

 

 


 

Beschluss:

Für den Birkenhof wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 5041 und 5042 und hat eine Gesamtfläche von 41.867 qm.

Im Bebauungsplan sollen bebaubare und nichtbebaubare Flächen festgesetzt sowie Regelungen über Art und Maß der baulichen Nutzung getroffen werden.