Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

 

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Baugebiet „Felgen / Hirtenwiese“.

 

Es ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. des festgesetzten Baufensters  beantragt worden.

 

Das geplante Gebäude soll im Vergleich zum Bestandsgebäude näher Richtung Straße gebaut werden.

Der Neubau liegt wie die Nachbarbebauung an der Straße. Somit ergibt sich ein einheitliches Straßenbild.

 

Eine Befreiung darf nur erteilt werden, wenn das betroffene Grundstück Besonderheiten aufweist. Diese liegen hier in Form einer extremen Geländeneigung vor. Ebenso wurde der geplante Wendekreisel, welcher Grund für die Festsetzung des Baufensters im Bebauungsplan war, nie errichtet.

 

Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen und es werden keine öffentlichen Belange beeinträchtigt.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben einschließlich der Zustimmung zur Erteilung der beantragten Befreiung