Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Nach § 22 Abs. 1 der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Gemeinde Sailauf beschließt der Gemeinderat über die Gestaltung des Stimmzettels. Der Stimmzettel wurde der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg vorgelegt und in dieser Form genehmigt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt den Stimmzettel in vorgelegter Form.