Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

Wie in der Sitzung des Gemeinderates am 03.07.2017 festgelegt, hat sich der Umwelt- und Energieausschuss in seiner Sitzung am 18.07.2017 mit dem Thema Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet beschäftigt.

 

Dem Ausschuss wurden nochmals die Zahlen aus dem Ergebniss des Energiekonzeptes präsentiert. Es wurde auch auf das Solarkataster der Energieagentur Bay. Untermain (http://www.solare-stadt.de/bayerischer-untermain/) hingewiesen. Dem Ausschuss wurde die Möglichkeit aufgezeigt, wie jeder Hausbesitzer gebäudescharf das Potenzial für die regenerative Energieerzeugung auf seiner Dachfläche prüfen kann.

 

Herr Jaklin, von der Fa. Main-Spessart Solar, informierte den Ausschuss über die aktuelle Situation im Bereich Photovoltaik im Allgemeinen und über Photovoltaik Freiflächenanlagen im Besonderen. Er ging auf den Verordnungsentwurf der Staatsregierung ein, dass es auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen möglich sei Solarparks zu projektieren. Landwirtschaftlich benachteiligte Flächen definieren sich über die geringe bis mittlere Bodenqualität sowie der Lage und Topographie. Dies wäre z.B. bei den beiden Flächen in Eichenberg, für die ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans vorliegt, gegeben. Die Fa. Main-Spessart Solar ist in diesem Fall mit den Eigentümern bereits im Gespräch. Die Lage der Flächen wurde nochmals mit Hilfe einer Bildprojektion gezeigt.

 

Der Ausschuss ging in seiner Diskussion nicht explizit auf die beantragten Flächen ein, sondern thematisierte im Grundsatz die Ausweisung von Vorrangflächen für Solarparks. Es wurde in Frage gestellt, warum man landwirtschaftliche Fläche mit Solarmodulen versiegeln müsse, wenn die Potenziale auf den Dachflächen noch nicht ausgeschöpft seien. Auch die „Stilllegung“ von landwirtschaftlichen Flächen durch die Nutzung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage, selbst wenn diese als benachteiligte Flächen gelten, wurde sehr kritisch gesehen. Es kam zur Sprache, dass Landwirte erfolglos Weide- und Grünlandflächen zum Pachten suchten.

 

Aus diesem Hintergrund gab der Umweltausschuss folgende Empfehlung an den Gemeinderat:

 

In der Fortschreibung des Flächennutzungsplans sollen keine Vorrangflächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ausgewiesen werden. Es sollte zuerst versucht werden die Ausbaupotenziale für Photovoltaik auf bestehenden Dachflächen zu erschließen. Hierzu wäre es zielführend, wenn die Gemeindeverwaltung die privaten Hausbesitzer auf das Thema Photovoltaik auf dem eigenem Dach hinweisen könnten. Dies wäre mittels einer Information im Amtsblatt mit einem Hinweis auf das Solarpotenzialkataster der Energieagentur Bay. Untermain möglich. Auch produktneutrale Informationsabende zu diesem Thema könnte hier sehr hilfreich sein.

 

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Umwelt- und Energieausschusses an. Die Angelegenheit soll zusätzlich nochmals mit dem beauftragten Fachplaner Max Wehner betrachtet werden.


Beschluss:

 

Im Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes werden keine Vorrangflächen für Freiflächenphotovoltaik ausgewiesen. Werden dennoch Anträge durch Grundstückseigentümer gestellt, sollen diese jeweils im Einzelfall geprüft und ggf. in den Vorentwurf eingearbeitet werden. Nach Inkrafttreten des neuen Flächennutzungsplanes ist eine Flächennutzungsplanänderung notwendig.