Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Antrag der Fa. Hartsteinwerk Sailauf GmbH & Co. KG auf Errichtung eines Materiallagerplatzes auf Fl.Nr. 9442, Gemarkung Sailauf, steht in direktem Zusammenhang mit der notwendigen Renaturierung des Steinbruchgeländes. Ferner wurde das Vorhaben mit Herrn Bühl als Leiter der Baugenehmigungsbehörde abgestimmt und eine befristete Genehmigung bis Ende 2019 als sinnvoll erachtet.

 

In seiner Sitzung am 24.07.2017 hat der Bauausschuss die Angelegenheit bereits eingehend beraten und einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst. Im Zuge der Beratung des Bauausschusses wurden neben der zeitlichen Befristung der Lagerfläche weitere notwendige Bedingungen formuliert, um die Entstehung eines dauerhaften Lagerplatzes auf der beantragten Fläche zu vermeiden. Demnach soll Zustimmung lediglich zur Schaffung von Arbeitsraum dienen und so lange Bestand haben, bis die derzeitige Fläche der Erddeponie als Lagerfläche der Hartsteinwerke genutzt werden kann. Sobald die Erddeponie daher soweit geräumt ist, dass auf der freiwerdenden Fläche Schotter und Split gelagert werden kann, soll sie auch zu diesem Zweck genutzt werden.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Materiallagerplatzes auf Fl.Nr. 9442, Gemarkung Sailauf, durch die Fa. Hartsteinwerk Sailauf GmbH & Co. KG wird erteilt.

 

Die Zustimmung soll nur so lange gelten, bis die derzeitige Fläche der Erddeponie als Lagerfläche genutzt werden kann, längstens jedoch bis zum 31.12.2019.