Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Im Jahr 1994 hatte die Gemeinde Sailauf auf Grundlage einer Vereinbarung mit den Hartsteinwerken die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens für den Betrieb und die Errichtung einer Erdaushubdeponie beantragt. Die dafür in Anspruch genommenen Grundstücke Fl.Nr. 9436 bis 9440, Gemarkung Sailauf, sind im Eigentum der Hartsteinwerke. Bei der Erdaushubdeponie handelte es sich von Anfang an um eine vorübergehende Deponie. Deshalb müssen die Flächen nun wieder geräumt und der gelagerte Erdaushub zum Zwecke der Renaturierung in den Krater verbracht werden.

 

Die Gemeinde Sailauf ist sowohl Eigentümer des "Kratergeländes", als auch des abgelagerten Erdaushubs. Somit ist auch die Gemeinde Sailauf Antragstellerin der entsprechenden Baugenehmigung auf Teilverfüllung des Steinbruchs. Das notwendige Überwachungskonzept wird nachgereicht.

 

Die Angelegenheit wurde im Bauausschuss am 24.07.2017 eingehend beraten und ein entsprechender Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst, den Antrag auf Baugenehmigung bei der Baugenehmigungsbehörde zu stellen.


Beschluss:

 

Die vorübergehende Erdaushubdeponie auf den Fl.Nr. 9436 bis 9440, Gemarkung Sailauf, wird aufgelöst und das derzeit dort lagernde Material zum Zwecke der Renaturierung im Steinbruch verwendet. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauantrag auf Teilverfüllung des Steinbruches im Zuge der Renaturierung bei der Baugenehmigungsbehörde zu stellen.