Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

 

Das Ehepaar Kessel, möchte auf dem Grundstück Raiffeisenstraße 13 ein Einfamilienwohnhaus bauen. Hierfür benötigen sie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schüssel“ bezüglich der geltenden Traufhöhe von 3,50 m.

 

Geplant ist eine Traufhöhe von 3,94 m – 4,36 m.

Da bereits die Wohnhäuser an den angrenzenden Grundstücken höher sind, als im Bebauungsplan vorgesehen, würde es unharmonisch aussehen wenn das Gebäude des Ehepaares Kessel wesentlich niedriger wäre.

 

Somit fügt sich das Bauvorhaben eher in die bestehende Bebauung ein, wenn die beantragte Befreiung erteilt wird.

 

Die Stellplätze müssen unabhängig voneinander anfahrbar sein. Somit muss der Stellplatznachweis abgeändert werden, um der örtlichen Stellplatzsatzung zu entsprechen.


Beschluss:

 

Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem beantragten Vorhaben und der erforderlichen Befreiung zu erteilen, vorausgesetzt der Stellplatznachweis wird der geltenden Satzung angepasst.