Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

 

Das Vorhaben ist im unbeplanten Innebereich geplant und gemäß § 34 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Diese Voraussetzungen sind nach Ansicht der Verwaltung erfüllt und die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben wird erteilt.