Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

 

Das Vorhaben ist im Außenbereich geplant und kann dort gemäß § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn es öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Das Vorliegen dieser beiden Voraussetzungen war im Zusammenhang mit einem Antrag auf Vorbescheid im März 2016 und mit einem Antrag auf Baugenehmigung im Mai 2017 bereits sehr intensiv geprüft worden. Im Ergebnis war zunächst dem Vorbescheidantrag und dann dem Bauantrag zugestimmt worden.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

Das Ausschussmitglied Hermann Groß informierte sich ob es für den Birkenhof in Bezug auf den Immissionsschutz Nachteile zu befürchten gäbe.

Bauamtsleiter Thomas Schmitt erläuterte daraufhin, dass es Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde sei den Immissionsschutz zu prüfen. Da dies allerdings schon bei dem ersten Bauantrag geschehen ist und keine Beeinträchtigungen festgestellt wurden, ist davon auszugehen, dass dies auch bei dem aktuellen Antrag der Fall sei.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben wird erteilt.