Beschluss: Zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0

 

Das Vorhaben ist im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans „Gewerbepark Weyberhöfe“ geplant und hält die ein oder andere Festsetzung nicht ein.

In Anbetracht zahlreicher Befreiungen, denen im Gewerbepark Weyberhöfe seit vielen Jahren regelmäßig zugestimmt worden ist, sollten hier zwar nicht allzu strenge Maßstäbe angelegt werden. Auf geneigten Dächern als einem wichtigen Grundzug der Planung ist aber immer wieder Wert gelegt worden. Davon sollte auch jetzt nicht abgewichen werden.

 

Da die Befreiung zudem auch nicht ausreichend Begründet ist, schlägt die Verwaltung vor, nochmal das Gespräch mit dem Antragsteller zu suchen und einen Kompromiss zu finden.

Möglicherweise könnte das Kopfgebäude mit einem Satteldach und die hintere Werkshalle mit einem Flachdach versehen werden. Dies ist schon bei einigen umliegenden Gebäuden der Fall.


Beschluss:

 

Die Entscheidung um das gemeindliche Einvernehmen wird zurück gestellt, bis ein Gespräch mit dem Antragssteller geführt wurde.