Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

der Gemeinde Sailauf

 

vom ……………….

 

Die Gemeinde Sailauf erläßt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende

 

Satzung

 

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

 

Art. 1

 

Der § 10 (Einleitungsgebühr) Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.

Die Gebühr beträgt 3,30 € pro Kubikmeter Abwasser.“

 

Art. 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung von § 10 Abs. 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 29.07.1997 außer Kraft.

 

 

Sailauf, ……………

 

                                                                                                                                    (S.)

 

 

Michael Dümig

1.    Bürgermeister


Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat den vorliegenden Entwurf als Satzung zu erlassen. Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Protokolls. Mit der Satzungsänderung wird die Einleitungsgebühr zum 01.01.2018 von 3,10 auf 3,30 €/m³ erhöht.