Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Zwischenzeitlich liegt das äußerst umfangreiche Sachverständigengutachten zum Feuchteschaden im Bürgerzentrum vor. Alle Beteiligten haben nun bis 15.12.2017 Zeit, Ergänzungsfragen an das Landgericht zu formulieren. Nach Ablauf dieser Frist wird der Gemeinderat entsprechend über die weitere Vorgehensweise erneut informiert.