Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

 

Das betroffene Grundstück befindet sich im ungeplanten Innnenbereich nach §34 BauGB.

Die beantragte Befreiung bezüglich der Abstandsflächen ist von der unteren Bauaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Aschaffenburg, zu prüfen.

 

Von Seiten der Gemeinde ist zu sagen, dass sich die Garage in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Fläche erschlossen ist.


Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben zu erteilen.