Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Das ehemalige Gärtnereigelände soll langfristig einer Wohnbebauung zugeführt werden. In diesem Zusammenhang könnte die gesamte künftige städtebauliche Entwicklung für den Bereich Gärtnereigelände, Breitwiesenstraße und Aschaffenburger Straße mittels eines Bebauungsplanes attraktiv, zeitgemäß und auf die Zukunft gerichtet überplant werden. Hierzu hat Herr Müller den gesamten Bereich analysiert und eine erste grobe Planungsskizze angefertigt.

 

Anhand der Skizze wird deutlich, dass die bestehende Bebauung teilweise stark vor und zurück springt. Durch die Festsetzung einer Baulinienzone könnten künftige Bebauungen an der bestehenden Bebauung ausgerichtet werden. Zudem könnte die Länge und Breite der Gebäude im B-Plan festgesetzt werden, sodass sich die künftige Bebauung in die bestehende Bebauung ebenfalls einfügt. Das Größte Gebäude in diesem Bereich ist 22 m lang.

 

Die freie Fläche zwischen Aschaffenburger Straße 20 und 28 kommt für eine künftige Bebauung ebenfalls in Betracht und soll in die Planung mit einbezogen werden. Die bestehende Grünzunge im Zentrum des Areals soll nach wie vor bestehen bleiben.

 

Über einen B-Plan könnte zudem die Park- und Verkehrsproblematik gelöst werden. Die Anwesen an der Aschaffenburger Straße sollen nach wie vor über die Aschaffenburger Straße angedient werden, analog sollen die Anlieger der Breitewiesenstraße diese als Erschließungsweg nutzen.

 

Die Überplanung des Gebietes obliegt der Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit und erfolgt unabhängig von den Interessen eines Investors. Die Planung dient vorrangig der künftigen städtebaulichen Entwicklung in Sailauf. Durch die Aufstellung eines B-Planes mit den in der Skizze dargestellten Lösungsansätzen von Herrn Müller, könnte die Spannung aus der Angelegenheit genommen werden und weitere Konflikte zwischen den Anwohnern und dem Investor vermieden werden. Durch die Planung erfahren die Grundstücke zudem eine Wertsteigerung, sodass eine Beteiligung an den Planungskosten über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor entsprechend geregelt werden könnte.

 

Der vorgestellte Lösungsansatz soll in den einzelnen Fraktionen jeweils diskutiert und Rückmeldung an die Verwaltung gegeben werden. In der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgt dann ggf. die Beschlussfassung zum Erlass einer Veränderungssperre und der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Bereich Gärtnereigelände, Breitewiesenstraße und Aschaffenburger Straße.