Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Bereits am 22.September 2014 wurde im Rahmen der Bürgerversammlung Eichenberg mit einem Impulsreferat das Thema Dorfladen beleuchtet. Die Vorstandschaft der Dorferneuerung Eichenberg hat die dadurch angestoßene Diskussion in der Bürgerschaft in Eichenberg sehr genau verfolgt. In der Sitzung der Vorstandschaft der Dorferneuerung am 28.04.2015 wurde das Thema „Dorfladen Eichenberg“ eingehend diskutiert.

 

Aus den Gesprächen mit den Bürgern ließ sich ableiten, dass sich der Gedanke, einen Dorfladen in Eichenberg einzurichten, bereits sehr stark gefestigt hat. Die Vorstandschaft hat daher beschlossen, die Förderfähigkeit für ein Untersuchungskonzept bzw. eine Machbarkeitsstudie als Grundlage zur Gründung eines Dorfladens prüfen zu lassen. Für den Förderantrag wurden zwei Angebote von Unternehmensberatungen eingeholt.

 

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat mit seinem Schreiben vom 17.06.2015 die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gegeben. „Das Projekt soll rasch realisiert werden, um die Innenentwicklung von Eichenberg positiv und nachhaltig zu fördern.“

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.07.2015 wurde über das Thema bereits beraten und dem Gemeinderat der Abschluss der Vereinbarung mit Herrn Hahn empfohlen.

 

Mit Schreiben vom 25.08.2015 wurde der Gemeinde die noch abzuschließende Vereinbarung zur Förderung der Maßnahme zugestellt. Der Gegenstand der Vereinbarung sind das Untersuchungskonzept bzw. die Machbarkeitsstudie zur Gründung eines Dorfladens in Eichenberg. Als förderfähige Summe wurden 7.068,60 € angesetzt. Die Förderung beträgt 59% bzw. der Höchstbetrag der Förderung wurde auf 4.171,00 € festgelegt. Somit verbleiben bei der Gemeinde noch 2.897,60 €.

 


Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Sailauf und der Teilnehmergemeinschaft Eichenberg 2 über die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Gründung eines Dorfladens unter Kostenbeteiligung der Teilnehmergemeinschaft im Rahmen des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms zu. Die Förderung beträgt 59% maximal 4.171,00 €.