Sitzung: 26.02.2018 Gemeinderat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Anwesend: 17
Seit den ersten Gesprächen zur Gründung und
Betreibung eines gemeinsamen Naturfriedhofes sind erst knapp zwei Jahre
vergangen. Die Bürgermeister und Gemeinderäte der beiden Kommunen Sailauf und
Laufach haben verschiedene Einrichtungen besichtigt und sich letztlich für das
Konzept des „Naturfriedhofs St. Ursula“ in Trappstadt entschieden.
Mit den Grundsatzbeschlüssen des
Gemeinderates Sailauf vom 24.04.2017 und des Gemeinderates Laufach vom
18.09.2017 wurden die Grundsteine zur Errichtung eines gemeinsamen, interkommunalen
Naturfriedhofes gelegt.
Seither fanden bereits zwei
Projektgruppensitzungen am 13.12.2017 und am 07.02.2018 statt. Dabei wurden
zahlreiche Planungsschritte festgelegt, in Angriff genommen bzw. bereits sukzessive
abgearbeitet. Im Rahmen der ersten Projektgruppensitzung wurden die
voraussichtlichen Investitionskosten i. H. v. ca. 150.000 € vorgestellt,
weitere Planungsziele abgesteckt und mögliche Rechtsformen zum Betrieb des
Naturfriedhofes besprochen. In der zweiten Sitzung wurde der Name des Naturfriedhofes
festgelegt: "Naturfriedhof Bischling im Spessart". Ebenso wurden die
Grundelemente für das Logo festgelegt und der Verbandssatzungsentwurf
besprochen. Erste Logoentwürfe werden in ca. vier Wochen vorgestellt werden
können.
Erfreulicherweise wurde mit Zuwendungsbescheid der Regierung von
Unterfranken vom 18.12.2017 eine Zuwendung i. H. v. 90.000 € zur Errichtung und
zum Betrieb des gemeinsamen Naturfriedhofs im Rahmen der Förderung zur
interkommunalen Zusammenarbeit gewährt. Die Kostenunterdeckung bzw.
Anschubfinanzierung von rd. 60.000 € sollen heuer hälftig von beiden Gemeinden
mit jeweils knapp 30.000 € ausgeglichen werden. Somit verbleibt ein nicht gedeckter
Finanzbedarf i. H. v. 30.000 € je Mitgliedsgemeinde, welcher bereits im
Haushaltsentwurf 2018 berücksichtigt ist. Künftig soll sich der Zweckverband
vornehmlich aus eigenen Gebühreneinnahmen nach dem KAG (Friedhofsgebühren)
finanzieren. Erst wenn diese Mittel nicht ausreichen sollten, werden Betriebs-
oder Investitionskosten der Mitgliedsgemeinden fällig.
Im Hinblick auf die mögliche Rechtsform zum
Betrieb des Naturfriedhofes und der damit verbundenen individuellen
Anforderungen, hat sich der Zweckverband als passende Betriebsform ergeben. Bei
der Wahl der Rechtsform zum Betrieb des Naturfriedhofes sind zahlreiche Aspekte
zu beachten.
Zunächst ist zu klären, ob der Naturfriedhof mit oder ohne eigene
Rechtspersönlichkeit geführt werden soll. Im Hinblick auf den interkommunalen
bzw. öffentlich-rechtlichen Betrieb durch zwei beteiligte Gemeinden erscheint
eine Rechtsform mit eigener Persönlichkeit sinnvoll. Der Natur-friedhof kann
somit eigenständig und transparent geführt werden. Durch das jeweilige Kontrollgremium
liegt die Entscheidungskompetenz, im Gegensatz zu den Betriebsmodellen
Ruheforst und Friedwald, nach wie vor vollständig bei den Gemeinden. Daher
kommen lediglich das gemeinsame Kommunalunternehmen (gKU) oder der Zweckverband
in Betracht. Durch die Gründung einer eigenständigen Betriebsform könnten
bereits von Anfang an alle Investitions- u. Planungskosten durch diese erfasst,
beauftragt und abgewickelt werden.
Als entscheidendes Auswahlkriterium kann die Form der Buchführung
angeführt werden. In der Rechtsform des gKU muss die Buchführung zwingend
kaufmännisch erfolgen. Dementsprechend sind zahlreiche Zusatzleistungen wie
Beratung durch ein Steuerberatungsbüro, Jahresabschlüsse, neue
Programmlizenzen, etc. erforderlich. Bei einem Zweckverband hingegen besteht
Wahlrecht zwischen kaufmännischer und kameralistischer Buchführung. Der Zweckverband
könnte durch die kameralistische Buchführung am einfachsten und
wirtschaftlichsten in den laufenden Verwaltungsbetrieb beider
Mitgliedsgemeinden implementiert und mit eigenem Haushalt eigenständig
mitgeführt werden.
In einem gemeinsamen Gespräch am 08.12.2017 mit Frau Bachmann
(überörtliche Rechnungsprüfungsstelle), Herrn Rieß und Herrn Schäfer
(Rechtsaufsicht LRA Aschaffenburg) wurde der Zweckverband als passende
Rechtsform zum Betrieb des Naturfriedhofes bestätigt.
Die Projektgruppe Naturfriedhof Sailauf-Laufach empfiehlt den Gemeinderäten zum Betrieb des Naturfriedhofes die Rechtsform Zweckverband.
Beschluss:
Der Gründung eines gemeinsamen Zweckverbandes der Gemeinden Sailauf und Laufach zum Betrieb des „Naturfriedhofes Bischling im Spessart“ wird zugestimmt.