Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Anwesend: 17

Seit den ersten Gesprächen zur Gründung und Betreibung eines gemeinsamen Naturfriedhofes sind erst knapp zwei Jahre vergangen. Die Bürgermeister und Gemeinderäte der beiden Kommunen Sailauf und Laufach haben verschiedene Einrichtungen besichtigt und sich letztlich für das Konzept des „Naturfriedhofs St. Ursula“ in Trappstadt entschieden.

 

Mit den Grundsatzbeschlüssen des Gemeinderates Sailauf vom 24.04.2017 und des Gemeinderates Laufach vom 18.09.2017 wurden die Grundsteine zur Errichtung eines gemeinsamen, interkommunalen Naturfriedhofes gelegt.

 

Seither fanden bereits zwei Projektgruppensitzungen am 13.12.2017 und am 07.02.2018 statt. Dabei wurden zahlreiche Planungsschritte festgelegt, in Angriff genommen bzw. bereits sukzessive abgearbeitet. Im Rahmen der ersten Projektgruppensitzung wurden die voraussichtlichen Investitionskosten i. H. v. ca. 150.000 € vorgestellt, weitere Planungsziele abgesteckt und mögliche Rechtsformen zum Betrieb des Naturfriedhofes besprochen. In der zweiten Sitzung wurde der Name des Naturfriedhofes festgelegt: "Naturfriedhof Bischling im Spessart". Ebenso wurden die Grundelemente für das Logo festgelegt und der Verbandssatzungsentwurf besprochen. Erste Logoentwürfe werden in ca. vier Wochen vorgestellt werden können.

 

Erfreulicherweise wurde mit Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken vom 18.12.2017 eine Zuwendung i. H. v. 90.000 € zur Errichtung und zum Betrieb des gemeinsamen Naturfriedhofs im Rahmen der Förderung zur interkommunalen Zusammenarbeit gewährt. Die Kostenunterdeckung bzw. Anschubfinanzierung von rd. 60.000 € sollen heuer hälftig von beiden Gemeinden mit jeweils knapp 30.000 € ausgeglichen werden. Somit verbleibt ein nicht gedeckter Finanzbedarf i. H. v. 30.000 € je Mitgliedsgemeinde, welcher bereits im Haushaltsentwurf 2018 berücksichtigt ist. Künftig soll sich der Zweckverband vornehmlich aus eigenen Gebühreneinnahmen nach dem KAG (Friedhofsgebühren) finanzieren. Erst wenn diese Mittel nicht ausreichen sollten, werden Betriebs- oder Investitionskosten der Mitgliedsgemeinden fällig.

 

Im Hinblick auf die mögliche Rechtsform zum Betrieb des Naturfriedhofes und der damit verbundenen individuellen Anforderungen, hat sich der Zweckverband als passende Betriebsform ergeben. Bei der Wahl der Rechtsform zum Betrieb des Naturfriedhofes sind zahlreiche Aspekte zu beachten.

Zunächst ist zu klären, ob der Naturfriedhof mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden soll. Im Hinblick auf den interkommunalen bzw. öffentlich-rechtlichen Betrieb durch zwei beteiligte Gemeinden erscheint eine Rechtsform mit eigener Persönlichkeit sinnvoll. Der Natur-friedhof kann somit eigenständig und transparent geführt werden. Durch das jeweilige Kontrollgremium liegt die Entscheidungskompetenz, im Gegensatz zu den Betriebsmodellen Ruheforst und Friedwald, nach wie vor vollständig bei den Gemeinden. Daher kommen lediglich das gemeinsame Kommunalunternehmen (gKU) oder der Zweckverband in Betracht. Durch die Gründung einer eigenständigen Betriebsform könnten bereits von Anfang an alle Investitions- u. Planungskosten durch diese erfasst, beauftragt und abgewickelt werden.

 

Als entscheidendes Auswahlkriterium kann die Form der Buchführung angeführt werden. In der Rechtsform des gKU muss die Buchführung zwingend kaufmännisch erfolgen. Dementsprechend sind zahlreiche Zusatzleistungen wie Beratung durch ein Steuerberatungsbüro, Jahresabschlüsse, neue Programmlizenzen, etc. erforderlich. Bei einem Zweckverband hingegen besteht Wahlrecht zwischen kaufmännischer und kameralistischer Buchführung. Der Zweckverband könnte durch die kameralistische Buchführung am einfachsten und wirtschaftlichsten in den laufenden Verwaltungsbetrieb beider Mitgliedsgemeinden implementiert und mit eigenem Haushalt eigenständig mitgeführt werden.

 

In einem gemeinsamen Gespräch am 08.12.2017 mit Frau Bachmann (überörtliche Rechnungsprüfungsstelle), Herrn Rieß und Herrn Schäfer (Rechtsaufsicht LRA Aschaffenburg) wurde der Zweckverband als passende Rechtsform zum Betrieb des Naturfriedhofes bestätigt.

 

Die Projektgruppe Naturfriedhof Sailauf-Laufach empfiehlt den Gemeinderäten zum Betrieb des Naturfriedhofes die Rechtsform Zweckverband.

 


Beschluss:

 

Der Gründung eines gemeinsamen Zweckverbandes der Gemeinden Sailauf und Laufach zum Betrieb des „Naturfriedhofes Bischling im Spessart“ wird zugestimmt.