Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

Das geplante Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Bergwiese.

 

Für das Vorhaben werden nach Angaben des beauftragten Architekten zwei Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Und zwar bezüglich der Wandhöhe und der Anzahl der Vollgeschosse.

Das betroffene Grundstück weißt die Besonderheit auf, dass es mit 17,45m ausgesprochen schmal ist. Im Nachhinein ist nichtmehr nachzuvollziehen, warum es seinerseits nicht mit dem Nachbar-grundstück (17,24m breit) zur Doppelhausbebauung festgesetzt worden ist.

 

Da das Grundstück viel schmaler ist als alle umliegenden Grundstücke (bis auf das direkte Nachbar-grundstück), ist eine Bebauung etwas erschwert. Um dennoch möglichst viel Wohnfläche nutzen zu können, wird die Wandhöhe und die daraus ergebende Anzahl der Vollgeschosse etwas erhöht.

 


 

Dem beantragten Vorhaben wir mit samt den nötigen Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.