Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Die Unterlagen wurden im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt und bereits in je einer Ausfertigung an die Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet und an den zukünftigen Bauherrn zurückgeschickt.

Das Vorhaben wird dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben.

 


Beschluss:

Ein förmlicher Beschluss ist nicht erforderlich.