Beschluss: Einstimmig beschlossen

Das überplante Grundstück befindet sich am Übergang vom Innenbereich gemäß § 34 BauGB zum Außenbereich gemäß § 35 BauGB, wurde jedoch durch die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Am Geisenberg“ formell und rechtlich eindeutig als zum Innenbereich gehörig erklärt.

Das geplante Vorhaben fügt sich nicht nur in die Eigenart der näheren Umgebung ein, sondern erfüllt auch die Festsetzungen, die in die Einbeziehungssatzung aufgenommen wurden.

 

Somit ist die gesicherte Erschließung das letzte bestimmende Kriterium für die Zulässigkeit des Vorhabens.

Zwar führt derzeit weder ein Kanal noch eine Trinkwasserleitung bis zum überplanten Grundstück. Zur Klärung des Sachverhalts und zur Abstimmung des zukünftigen Leitungsverlaufs hat jedoch am Donnerstag vergangener Woche eine Besprechung mit dem beauftragten Planer stattgefunden.

Nach dem derzeitigen Stand soll das Büro fks-Infrastruktur im Auftrag der Grundstückseigentümer die Herstellung der ergänzenden Hauptleitungen und der erforderlichen Grundstücksanschlüsse planen und betreuen.

 


Beschluss:

Da für die erforderliche Erschließung eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde, kann das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben erteilt werden.