Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

Das Vorhaben ist innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne des § 34 BauGB geplant und dort zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Diese Bedingungen waren im Zusammenhang mit zwei Vorhaben an gleicher Stelle  bereits in den Jahren 2006 und 2017 geprüft und sowohl durch den Bauausschuss als auch durch die Genehmigungsbehörde als erfüllt betrachtet worden.

Die erforderlichen Stellplätze sind in Abstimmung mit dem Eigentümer des angrenzenden Grundstücks nachgewiesen worden.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben wird erteilt.