Sitzung: 23.11.2020 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persölich beteiligt: 0
Die verschiedenen Möglichkeiten der Energieversorgung für das neue Feuerwehrgerätehaus wurden bereits in der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2020 vorgestellt.
In der Sitzung des Ausschusses für das Feuerwehrgerätehaus vom 11.11.2020 wurden die Varianten noch einmal vertieft besprochen und darauffolgend ein Empfehlungsbeschluss gefasst.
Der Auszug des Protokolls wird hier dargelegt:
Informativ wurde nochmals erwähnt, dass die Variante
1.0 Gasbrennwertkessel nur als Referenzwert dienen soll, da bei dieser Variante
weitergehende umfangreiche Änderungen an der Gebäudehülle durchzuführen wären,
um das Gebäude nach ENEV-Vorschriften herzustellen. Die daraus entstehenden
zusätzlichen Kosten sind ohne großen Aufwand nicht darzustellen, würden jedoch
die aussagekräftigen Wärmegestehungskosten um ein erhebliches Maß erhöhen.
Nach eingehender Betrachtung der Varianten 1.1 – 1.6
konnten folgende Punkte festgehalten werden:
- Aus
Gründen der Versorgungssicherheit sollte eine Hybridlösung mit
Erdgasbrennwertkessel eingebaut werden
- Variante
1.6 Pelletkessel ist wegen des Wartungs- und zukünftigem Pflege- und
Organisationsaufwand nicht zu empfehlen.
- Gleiches
gelte für eine mögliche weiter Variante wie z. B. die Versorgung mit
Hackschnitzeln
- Als
sinnvoll erachtet, werden die Varianten 1.4 Luft-/Wasser-/Wärmepumpe und
1.5 Sole-/Wasser-/Wärmepumpe, da bei diesen auch mit den niedrigsten
Wärmegestehungskosten zu rechnen ist.
Hierzu ergaben sich folgende Fragen:
Ø Gibt es
vergleichbare Energieversorgungsanlagen in umliegenden Feuerwehren?
Nachträglich: Architekturbüro und TGA-Planer
sagen, dass fast ausschließlich Hybrid-Lösungen bei vorhergehenden Projekten
verbaut wurden und hier auch fast nur LWW-Pumpen
Ø Sind Luft-
oder Sole-/Wasser-/Wärmepumpen erweiterbar und wenn ja mit welchem Aufwand?
Nachträglich: Nach Aussage des TGA-Planers
sind die Pumpen problemlos erweiterbar.
Ø Wie sind die
Bohrungen für die Sole-/Wasser-/Wärmepumpe zu genehmigen?
Nachträglich: vom Amt für Wasser- und
Bodenschutz zu genehmigen, Dauer ca. 3 Monate
Ø Welche Kosten
sind mit einer Probebohrung für eine Sole-/Wasser-/Wärmepumpe verbunden?
Nachträglich: ca. 7.500 – 10.000 €. Bei
Erfolg, kann diese Bohrung weiterverwendet werden.
Da die Sole-/Wasser-/Wärmepumpe ein gewisses Risiko
durch evtl. Fehlbohrung birgt und die anzusetzende Standzeit der Erdsonden mit
50 Jahren mit einem gewissen Wagnis betrachtet wird, ging die Tendenz zu einer
Versorgung mit einer Luft-/Wasser-/Wärmepumpe.
Zusätzlich wurde noch einmal die Option einer
Photovoltaik-Anlage besprochen. Diese würde die Wärmegestehungskosten der
beiden Pumpenanlagen noch geringfügig abmindern (0,3 – 0,4 ct/kWh) und die
geschätzten Investitionskosten von ca. 40.000 € brutto, würden sich rechnerisch
nach etwa 15 – 17 Jahren amortisieren.
Empfehlungsbeschluss:
Die zukünftige Versorgung des neuen
Feuerwehrgerätehauses sollte über eine Kombination Luft-/Wasser-/Wärmepumpe +
Erdgasbrennwertkessel gewährleistet werden.
Zusätzlich wird empfohlen den Bau eine
Photovoltaik-Anlage auf den Dachflächen zu beschließen, da diese die
Wärmegestehungskosten zusätzlich reduziert und sich die dafür aufzuwendenden
Investitionskosten voraussichtlich in 15 – 17 Jahren amortisieren.
Einstimmig beschlossen |
Ja 6 Nein
0 Anwesend 6 |
Beschluss:
Die zukünftige Versorgung des neuen Feuerwehrgerätehauses, soll über eine Kombination Luft-/Wasser-/Wärmepumpe + Erdgasbrennwertkessel gewährleistet werden.
Zusätzlich soll eine Photovoltaik-Anlage auf den Dachflächen, gemäß den Berechnungen des Energiekonzeptes, geplant und errichtet werden.