Zunächst erläuterte und begründete der beauftragte Planer Peter Matthiesen die Anwendung des beschleunigten Verfahrens und dessen Vorteile.

Es könne angewandt werden, weil es sich um die flächenmäßig eng begrenzte Änderung eines bestehenden Bebauungsplans handele, die noch dazu den Darstellungen des Flächennutzungsplans entspreche.

Bei diesem Verfahren könne auf einzelne Verfahrensschritte ebenso verzichtet werden wie auf die Durchführung der Umweltprüfung.

Es sei ein möglichst „schlanker“ Bebauungsplan mit kaum mehr als den unbedingt notwendigen Festsetzungen entstanden.

Anschließend stellte er den Änderungsentwurf, der maßgeblich von der bereits bekannten Gebäudeplanung bestimmt ist, vor.

 

Der gewählte Geltungsbereich sei so großzügig gefasst, dass er durchaus noch geringfügige Erweiterungen zulasse. Auch die festgesetzte Gebäudehöhe lasse den Planern den erforderlichen Spielraum.

Die Verkehrsflächen regele der Plan nur im Bereich um das Gebäude herum (Hof und Stellplätze) sowie bis zur Einmündung in die Kreisstraße. Durch die Anordnung einer zweiten Zufahrt werde die Begegnung zwischen den PKWs der ankommenden Wehrleute und den bereits ausrückenden Einsatzfahrzeugen ausgeschlossen.

Ein eigens angefertigtes Schallschutzgutachten werde Bestandteil des Bebauungsplans werde und berücksichtige auch die Interessen der Anlieger.

Dem Naturschutz werde mittels einer artenschutzrechtlichen Beurteilung, die ebenfalls bereits vorliege und zum Bebauungsplan gehöre, Rechnung getragen. Im Rahmen der vorausgegangenen Untersuchung sei nur ein einziger Baum gefunden worden, der mögliche Unterschlupfe für Höhlenbrüter aufweist. Dieser müsse vor Beginn der notwendigen Fällaktion noch einmal genauer begutachtet werden.

Die Erschließung der Fläche betreffend wies Herr Matthiesen auf die möglicherweise problematische Entsorgung des anfallenden Schmutz- und Regenwassers und dessen Ableitung hin. Diesbezüglich halte er noch entsprechende Berechnungen und unter Umständen einen Antrag für die Einleitung von Regenwasser in den Sailaufbach für erforderlich. 

 

Im Anschluss an seinen Vortrag beantwortete Herr Matthiesen die Fragen aus dem Gremium.

Weil die Inhalte des Bebauungsplans großteils entweder durch die fortgeschrittene Gebäudeplanung oder durch sonstige Gegebenheiten beeinflusst bestimmt sind, kam keine nennenswerte Diskussion zustande.