Sitzung: 23.11.2020 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persölich beteiligt: 0
Nach Ansicht des beauftragten Planers kann der Bebauungs- und Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren geändert und darf auf den „ersten Durchgang“ der Bürger- und Behördenbeteiligung verzichtet werden.
Der Gemeinderat macht sich den vorliegenden Planentwurf durch den sogenannten Billigungsbeschluss zu Eigen.
An ihn schließt sich die öffentliche Auslegung des Plans und der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB an.
Beschluss:
Der Gemeinderat bestätigt sein Einverständnis mit dem Inhalt des Bebauungsplans und ermächtigt die Verwaltung, das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB durchzuführen.
Damit verbunden ist die Ermächtigung, die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.