Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persölich beteiligt: 0

Nach Ansicht des beauftragten Planers kann der Bebauungs- und Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren geändert und darf auf den „ersten Durchgang“ der Bürger- und Behördenbeteiligung verzichtet werden.

 

Der Gemeinderat macht sich den vorliegenden Planentwurf durch den sogenannten Billigungsbeschluss zu Eigen.

An ihn schließt sich die öffentliche Auslegung des Plans und der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB an.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat bestätigt sein Einverständnis mit dem Inhalt des Bebauungsplans und ermächtigt die Verwaltung, das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB durchzuführen.

Damit verbunden ist die Ermächtigung, die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.