Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persölich beteiligt: 0

Als Voraussetzung für die Genehmigung des neuen Feuerwehrgerätehauses wurde unter anderem die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Beim Kreuz“ erforderlich.

Im Zuge dieses Verfahrens sind auch Aussagen zur Erschließung zu treffen. Und zwar nicht nur bezüglich der Zu- und Abfahrt, sondern auch zur Ableitung des anfallenden Schmutz-, Misch- und Regenwassers. Denn die Maßnahme darf nicht zu einer Gefährdung der Anwesen in der Grüntalstraße führen.

Die erforderlichen Berechnungen und Nachweise kann der beauftragte Architekt von seiner Ausbildung her aber nicht selbst erstellen und führen.

Hiermit muss ein leistungsfähiges Ingenieurbüro beauftragt werden.

Bei dieser Gelegenheit sollte auch die bereits bestehende Ableitung des Regenwassers aus dem Sandfang unterhalb der Reithalle sowohl technisch als auch rechtlich überprüft werden.

Dazu wird nicht nur der vorhandene Regenwasserkanal nachgerechnet, sondern vermutlich auch die Einleitung in den Eichenberger Bach wasserrechtlich neu beantragt werden müssen.

 

Die Verwaltung erachtet das Büro fks als fachkundig, zuverlässig und leistungsfähig für diese Leistungen.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, das Büro fks mit den erforderlichen Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Ableitung des Schmutz-, Misch- und Regenwassers vom Festplatz zu beauftragen.