Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persölich beteiligt: 0

 

Für das Erschließungsvorhaben Gewerbegebiet Weyberhöfe Süd muss noch der naturschutzrechtliche Ausgleich für den Eingriff in die Natur und Landschaft festgelegt werden.

 

Ein gewisser Anteil des festgestellten Ausgleichs wird innerhalb des Geltungsbereichs des Vorhabens als interne Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Als externe Ausgleichmaßnahme dient eine Ackerfläche von ca. 14.600 m². Die intensiv genutzte Ackerfläche wird zu einer Obstbaumwiese umgebaut. Gepflanzt werden lokale und historische Streuobstsorten, auch zur Gewinnung von Edelreisern zur Obstbaumveredelung.

 

Weitere externe Ausgleichsmaßnahmen sollen im Gemeindewald und in der Streuobstpflege erfolgen.

 

Im Rahmen einer Ortseinsicht wurde mit Forstamtmann Lorenz Kirch und dem Abteilungsleiter FD Wolfgang Grimm vom AELF, Flächen im Gemeindewald festgehalten, in denen ein naturschutzrechtlicher Ausgleich möglich wäre. Es geht in erster Linie um nachhaltigen und der Klimaveränderung angepassten Waldumbau

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Des Weiteren wurde mit der UNB die Möglichkeit, bestehende Streuobstbestände die in einem schlechten Zustand sind durch Pflege und Nachpflanzung zu verbessern, abgestimmt.

 

Hintergrund, dass der naturschutzrechtliche Ausgleich in verschiedenen Maßnahmen erfolgen soll    ist die Schwierigkeit weitere intensiv genutzten Flächen als mögliche Ausgleichsflächen in Besitz zu bekommen.

 

Durch die Maßnahmen im Gemeindewald und auf bereits bestehenden Streuobstflächen werden auch keine weiteren landwirtschaftlich genutzten Flächen aus der Bewirtschaftung genommen. Somit kommen wir auch den Bedenken des Bauernverbandes nach.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Mix aus verschiedenen Maßnahmen, wie im Sachverhalt beschrieben, als naturschutzrechtlicher Ausgleich für das Erschließungsvorhaben GE Weyberhöfe zu. Die Verwaltung informiert den Gemeinderat nach der Abstimmung mit der UNB, welche Flächen im Gemeindewald mit welchen Maßnahmen verbessert und welche Streuobstbestände im Gemeindegebiet gesichert werden.