Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Persölich beteiligt: 0

Der Vorsitzende erläutert die Situation in der Kinderkrippe. Die Planungen für die Kinderkrippe am Auferstehungsplatz haben als Eröffnungstermin den März 2021 festgehalten.  Durch den Verzug im Bauzeitenplan durch die verschiedensten Verzögerungen kann mit einer Eröffnung im Frühjahr 2021 nicht gerechnet werden.

 

Durch die Verzögerung entsteht ein gewisser Druck durch die Elternschaft an den Trägerverein, den Kindergarten, die Verwaltung und zuletzt auch die Kindergartenaufsicht.

Aufgrund dessen wurde eine Ausweichlösung für eine kurzfristige temporäre Kinderkrippe gesucht.

 

Die Planungen hierfür sind schon relativ fortgeschritten. Der Vorsitzende erläutert anhand des Plans für das Bürgerzentrum die geplante Nutzung der Kinderkrippe.

Die Möblierung könnte im Vorgriff auf die neue Kinderkrippe am Auferstehungsplatz beschafft werden, hier beträgt die Lieferzeit 10 Wochen. Personalgespräche wurden ebenfalls schon geführt, sodass mit einem Betrieb ab März 2021 gerechnet werden kann. Der Beginn wurde so auch schon mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie abgestimmt.

 

Die Möblierung würde der Johanniszweigverein vornehmen und sodann bei der Nutzungsvereinbarung für die Kinderkrippe am Auferstehungsplatz als Eigentum an die Gemeinde übergehen. Daher fördert die Gemeinde die Anschaffung zu 100 %.

 

Durch die Planungen könnten sodann von der derzeitigen vierzig Kinder umfassende Warteliste, 24 Kinder bis zu den Sommerferien eingewöhnt werden, sodass diese dann in der neuen Kinderkrippe betreut werden können.

 

Um die Planungen abschließen zu können bzw. die Schritte weiterzugehen müsste die Gemeinde nun eine Nutzungsänderung für das Bürgerzentrum beantragen. Dies würde durch die Verwaltung geschehen.

 

Die Mitglieder im Haupt- und Finanzausschuss sind sich einig, dass die Möbel für die temporäre Gruppe bestellt werden sollen, sodass keine Lieferengpässe eintreten und die Betreuung der Kinder im Bürgerzentrum gewährleistet ist.

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt zur temporären Nutzung als Kinderkrippe eine Nutzungsänderung für das Bürgerzentrum zu beantragen.

 

Zudem wird die Verwaltung beauftragt an den Johanniszweigverein weiterzugeben, dass das Mobiliar im Vorgriff auf die Kinderkrippe am Auferstehungsplatz bestellt werden soll. Das Mobiliar geht bei Abschluss einer Nutzungsvereinbarung der neuen Kinderkrippe auf das Eigentum der Gemeinde über.