Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Persölich beteiligt: 0

Eingangs betont der Vorsitzende, dass es angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie ein falsches Signal wäre, die Bürgerinnen und Bürger mit erhöhten Steuersätzen und Gebühren und somit auch mit höheren Kosten zu belasten. Daher werden die Hebesätze zunächst so belassen.

 

Die aktuellen Hebe- und Steuersätze sind in der Gemeinde wie folgt:

 

Hebesätze

 

            Grundsteuer A                      310 v. H.         Landesdurchschnitt 2019: 339 v. H.

            Grundsteuer B                      310 v. H.         Landesdurchschnitt 2019: 350 v. H.

            Gewerbesteuer                     340 v. H.         Landesdurchschnitt 2019: 347 v. H.

 

 

Hundesteuer

 

Die aktuelle Hundesteuer liegt bei 30 €.

 

 

Abwasser-, Niederschlagsabwasser-, Wassergebühren

 

Die Gebührensätze werden innerhalb des vierjährigen Kalkulationszeitraumes nicht angepasst. Der Gewinn- und Verlust wird dann auf die Kalkulation für den nächsten vierjährigen Zeitraum vorgetragen.

 

Der aktuelle Kalkulationszeitraum endet im Jahr 2022.

 

Der Finanzausschuss hat die Hebesätze vorberaten und empfiehlt die Sätze im Jahr 2021 beizubehalten.

 

In den folgenden Jahren wird eine moderate Erhöhung empfohlen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Hebesätze Grundsteuer (A) / (B) bei 310 v. H., Gewerbesteuer 340 v. H. und die Hundesteuer bei 30 € zu belassen.