Sitzung: 14.12.2020 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Persölich beteiligt: 0
Eingangs betont der
Vorsitzende, dass es angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie ein falsches
Signal wäre, die Bürgerinnen und Bürger mit erhöhten Steuersätzen und Gebühren
und somit auch mit höheren Kosten zu belasten. Daher werden die Hebesätze zunächst
so belassen.
Die aktuellen Hebe- und Steuersätze sind in der Gemeinde wie folgt:
Hebesätze
Grundsteuer A 310 v. H. Landesdurchschnitt 2019: 339 v. H.
Grundsteuer B 310 v. H. Landesdurchschnitt 2019: 350 v. H.
Gewerbesteuer 340 v. H. Landesdurchschnitt 2019: 347 v. H.
Hundesteuer
Die aktuelle Hundesteuer liegt bei 30 €.
Abwasser-, Niederschlagsabwasser-,
Wassergebühren
Die Gebührensätze werden innerhalb des vierjährigen Kalkulationszeitraumes nicht angepasst. Der Gewinn- und Verlust wird dann auf die Kalkulation für den nächsten vierjährigen Zeitraum vorgetragen.
Der aktuelle Kalkulationszeitraum endet im Jahr 2022.
Der Finanzausschuss hat die Hebesätze vorberaten und empfiehlt die Sätze im Jahr 2021 beizubehalten.
In den folgenden Jahren wird eine moderate Erhöhung empfohlen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Hebesätze Grundsteuer (A) / (B) bei 310 v. H., Gewerbesteuer 340 v. H. und die Hundesteuer bei 30 € zu belassen.