Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Persölich beteiligt: 0

Die Inbetriebnahme der 2-gruppigen Kinderkrippe am Kirchberg war vor Beginn der Baumaßnahmen für den März 2021 geplant. Da die restlose Beseitigung der im Baugrund vorgefundenen Fundamentreste der Auferstehungskirche notwendig wurde, kam es bereits zu Beginn der Baumaßnahme zu Verschiebungen im Bauzeitenplan. Hinzu kamen noch Lieferengpässe bei einzelnen Gewerken. Der derzeitige Bauzeitenplan sieht jetzt eine Inbetriebnahme bis zum Juni 2021 vor.

 

Aufgrund der Verschiebung um 3 Monate kann sich in der Kinderbetreuung in unserer Gemeinde eine angespannte Situation entwickeln.

 

Gemeinsam mit dem Trägerverein, der Kindertagesstätten Leitung und der Kindergartenaufsicht im Landratsamt wurde daher eine Möglichkeit erarbeitet, durch einen übergangsweisen Betrieb einer Kinderkrippengruppe im Bürgerzentrum, der möglichen angespannten Lage entgegenzuwirken.

 

Dieser übergangsweise Betrieb muss als Nutzungsänderung für das Bürgerzentrum bei der Bauaufsicht im Landratsamt beantragt werden und bedarf einer Baugenehmigung. Gemäß der Empfehlung der Kindergartenaufsicht sollte die befristete Nutzungsänderung zeitlich nicht zu knapp gefasst werden.

 

Die mögliche Nutzung der Räumlichkeiten wurde bereits mit der Kindergartenaufsicht abgestimmt.

 

Aus unserer Sicht ist es notwendig, bereits sehr früh mit dem übergangsweisen Betrieb zu beginnen, um die Eingewöhnungsphasen in der Einrichtung für die Kleinsten unter uns aus pädagogischer Sicht sinnvoll zu gestalten. Aufgrund der langen Warteliste, haben sich die Verantwortlichen geeinigt, dass folgende Kriterien, bei der Vergabe der Plätze, ein gewisses Gewicht beigemessen werden:

 

·         Wohnort Sailauf

·         Alter des Kindes

·         Tag der Bedarfsanmeldung

·         Geschwisterkind in der Einrichtung

 

Nach diesen Kriterien wird der Trägerverein eine Entscheidungsmatrix erstellen. Die Entscheidung, welche Kinder zu welchem Zeitpunkt in der Einrichtung aufgenommen werden entscheidet die Kindertagesstätten Leitung nach pädagogischen Gesichtspunkten.

 

Es wurde bereits vereinbart, dass der Trägerverein das Mobiliar für den übergangsweisen Betrieb, unter 100%er Förderung der Gemeinde, anschafft. Dieses Mobiliar wird dann für den Betrieb im neuen Gebäude, unter der gleichen Voraussetzung, lediglich ergänzt. Diese Vorgehensweise ist nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken möglich und wirkt sich nicht förderschädlich auf die Maßnahme aus. Das durch den Trägerverein angeschaffte Mobiliar wird durch den Nutzungsvertrag zwischen dem Trägerverein und der Gemeinde dem Eigentum der Gemeinde zugeordnet.

 

Der Finanzausschuss hat sich mit dem Sachverhalt bereits in seiner Sitzung am 30.11.2020 befasst, und empfiehlt dem Gemeinderat den entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Gemeinderätin Birgit Röll erkundigt sich, ob das Bürgerzentrum auch für andere Zwecke noch zur Verfügung stehe. Der Vorsitzende berichtet, dass das Bürgerzentrum abends für Sitzungen sowie für Veranstaltungen am Wochenende, sofern diese stattfinden können, weiterhin zur Verfügung stehe.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, das Bürgerzentrum für die übergangsweise Nutzung als Kinderkrippe dem Trägerverein unentgeltlich, längstens bis zur Eröffnung des neuen Gebäudes, zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat stimmt der im Sachverhalt geschilderten Vorgehensweise zu.