Sitzung: 14.12.2020 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Persölich beteiligt: 0
Das Vorhaben ist im
unbeplanten Innenbereich geplant und dort gemäß § 34 BauGB zulässig, wenn es
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, sowie der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf
nicht beeinträchtigt werden.
Es handelt sich
hier um die nur vorübergehende Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes; es
werden keinerlei bauliche Änderungen erforderlich.
Damit verbliebe als
einziges Kriterium die Art der baulichen Nutzung. Aber selbst die kann nicht
gegen eine Genehmigung sprechen, weil im gleichen Gebäude ja bereits die
Kinderkrippe betrieben wird.
Bauamtsleiter Thomas Schmitt erklärt anhand
eines Planes des Bürgerzentrums die verschiedenen Bereiche, die für die
übergangsweise Kinderkrippe genutzt werden sollen. Er steht dem Gremium für
aufkommende Fragen zu dem Plan zur Verfügung.
Gemeinderat Max Stenger schlägt vor, die
Nutzungsänderung bis zum 31.12.2021 im Rahmen der Baugenehmigung zu beantragen.
Das Gremium zeigt sich hiermit einverstanden.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben wird
erteilt.