Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Persölich beteiligt: 0

Auf Grundlage der Kostenschätzung des neuen Feuerwehrgerätehauses Sailauf, errechnet sich ein vorläufiges Architektenhonorar, welches über der Schwelle für eine europaweite Vergabe der Architektenleistung liegt.

 

Demzufolge sind diese Leistungen, auf Basis der durchgeführten Grundlagen- und Vorplanung, ab der Leistungsphase 3 neu auszuschreiben und zu vergeben.

Um vergleichbare Angebote zu erhalten, sollte für das Ausschreibungsverfahren eine Kostenobergrenze von 3,65 Mio. € (ohne Erschließung) für die Bruttogesamtkosten festgelegt werden, was der ermittelten Kostenberechnung entspricht.

 

In diesem Zuge, sollte die Planung für die Freianlagen in diesen Auftrag integriert werden.

 

Mit der Durchführung des sogenannten VgV-Verfahrens kann das bislang tätige Büro für die Projektsteuerung, gk Projektmanagement betraut werden.


Beschluss:

 

Die weiteren Architektenleistungen (LPH 3-9) für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Sailauf, werden europaweit ausgeschrieben und ein VgV-Verfahren durchgeführt.

 

Es soll ein Gesamtauftrag für die Objekt- und die Freianlagenplanung erteilt werden.

 

Für die Ausschreibung werden für die Gesamtmaßnahme 3,65 Mio. € brutto (ohne Erschließung) als Kostenobergrenze festgelegt.

 

Für die Durchführung des VgV-Verfahrens wird das Büro gk Projektmanagement aus 97318 Kitzingen beauftragt.