Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

 

Ausgelöst durch die geplante Bebauung des Geländes der ehemaligen Gärtnerei Heeg hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26. März 2018 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Untersailauf 1“ beschlossen.

 

Zu diesem Thema haben bereits zahlreiche Gespräche mit den Eigentümern direkt betroffener und auch angrenzender Grundstücke stattgefunden. Durch die Gespräche und die Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern konnte sogar eine verbesserte Grundstücksausnutzung erzielt werden. Die Ergebnisse hat der beauftragte Planer Bernd Müller in den Entwurf für die Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung ausgearbeitet. Den Anmerkungen der Anwohner hinsichtlich Gebäudegröße, Dachstruktur, Verkehrsanbindung (Entlastung der Breitewiesenstraße), Parksituation (ausschließlich über Aschaffenburger Str. angebunden), etc. wurde dabei gänzlich Rechnung getragen und die entsprechenden Lösungsansätze im Entwurf eingearbeitet.

 

Herr Müller erläutert anhand des Planentwurfs die gewählten Festsetzungen. Die Planung orientiert sich mit einer maximalen Gebäudelänge von 22 m und einer maximalen Gebäudebreite von 13 m an den bereits vorhandenen, bestandsgeschützten Gebäuden. Somit kann der dörfliche Charakter und die kleinteilige Bebauung nach wie vor gewährleistet werden.

 

Als Gebietscharakter wurde allgemeines Wohngebiet "WA" gewählt. In vorgenannter Gebietskategorie könnten nach wie vor sogenannte nicht störende Handwerksbetriebe gem. Anlage A und B der Handwerksordnung (HandwO) angesiedelt werden.

 

Verfahren:

 

Bei dem Bebauungsplan "Untersailauf 1" handelt es sich um einen B-Plan der Innenentwicklung i.S.d. § 13a BauGB. Er erfüllt die Voraussetzung zur Durchführung des beschleunigten Verfahrens. Es gelten somit die Vorschriften des § 13 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

 

Im Beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen Behörden-und Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen werden und sofort die öffentliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. In Anbetracht der bereits zahlreich geführten Gesprächen mit Anliegern und Grundstückseigentümern empfiehlt die Verwaltung die Durchführung vorgenannten Verfahrens.

 

Der zu fassende Billigungsbeschluss bestätigt das Einverständnis mit dem Inhalt des B-Plans und der Auslegungsbeschluss ermächtigt die Verwaltung das Auslegungsverfahren durchzuführen.


Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Untersailauf 1“ in der Fassung vom 23. Juli 2018 wird gebilligt. Die Verwaltung wird ermächtigt das Auslegungsverfahren und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.