Sitzung: 12.09.2018 Zweckverband Naturfriedhof Bischling im Spessart
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Der Haushaltsplan 2018 wurde auf Grundlage der bereits in der Projektgruppe diskutierten und festgelegten Kostenansätze aus der Investitionskostenkalkulation aufgebaut. Die Ansätze sind daher bereits bekannt und mehrfach vorberaten. Verwaltungsmitarbeiter Marc Babo nimmt zu den Planungen ausführlich Stellung und stellt dem Gesamtgemeinderat die wesentlichsten Zahlen anhand des Vorberichts (siehe Anlage) nochmals vor.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, den Erlass nachstehender Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen.
Haushaltssatzung
Zweckverband Naturfriedhof Bischling im Spessart
2018
Aufgrund Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit
(KommZG) i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband
Naturfriedhof Bischling im Spessart folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
hiermit festgesetzt. Er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit |
2.000,00
€ |
und im |
|
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit |
89.000,00
€ |
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht geplant.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§4
A.
Betriebsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird
für das Jahr 2018 auf 2.000,00 € festgesetzt
und jeweils zur Hälfte auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt.
2. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsmitglied
auf 1.000,00 € festgesetzt. Die
Betriebsumlage ist am 31.10.2018 zur Zahlung fällig.
B.
Investitionsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für
das Jahr 2018 auf 44.000,00 € festgesetzt
und jeweils zur Hälfte auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt.
2. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsmitglied
auf 22.000,00 € festgesetzt. Die
Investitionsumlage ist am 31.10.2018 zur Zahlung fällig.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000,00
€ festgesetzt.
§6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§7
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Laufach, 12. September 2018
Michael Dümig
Verbandsvorsitzender