Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Der Haushaltsplan 2018 wurde auf Grundlage der bereits in der Projektgruppe diskutierten und festgelegten Kostenansätze aus der Investitionskostenkalkulation aufgebaut. Die Ansätze sind daher bereits bekannt und mehrfach vorberaten. Verwaltungsmitarbeiter Marc Babo nimmt zu den Planungen ausführlich Stellung und stellt dem Gesamtgemeinderat die wesentlichsten Zahlen anhand des Vorberichts (siehe Anlage) nochmals vor.


Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, den Erlass nachstehender Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen.

 

 

Haushaltssatzung

Zweckverband Naturfriedhof Bischling im Spessart

2018

 

Aufgrund Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband Naturfriedhof Bischling im Spessart folgende Haushaltssatzung:

 

§1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im

 

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.000,00 €

und im

 

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

89.000,00 €

 

§2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht geplant.

 

§3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§4

 

A. Betriebsumlage

 

1.  Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Jahr 2018 auf 2.000,00 € festgesetzt und jeweils zur Hälfte auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt.

 

2.  Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsmitglied auf 1.000,00 € festgesetzt. Die Betriebsumlage ist am 31.10.2018 zur Zahlung fällig.

 

 

B. Investitionsumlage

 

1.  Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Jahr 2018 auf 44.000,00 € festgesetzt und jeweils zur Hälfte auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt.

 

2.  Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsmitglied auf 22.000,00 € festgesetzt. Die Investitionsumlage ist am 31.10.2018 zur Zahlung fällig.

 

§5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000,00 € festgesetzt.

 

 

§6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§7

 

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

 

 

 

 

Laufach, 12. September 2018

 

 

 

Michael Dümig

Verbandsvorsitzender