Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Herr Dr. Geiger stellt die Vorgehensweise und Leistungen der Bayern Grund vor. Bayern Grund kann für so gut wie alle kommunalen Erschließungs- und Hochbaumaßnahmen Unterstützungsleistungen anbieten.

 

Im Falle des Gewerbegebietes Weyberhöfe Süd, würde die gesamte Erschließung auf Namen und Rechnung der Bayern Grund erfolgen, dabei tritt sie nicht im Sinne eines privaten Bauträgers auf, sondern setzt die Planungen nach Vorstellung der Gemeinde um. Herr Geiger vergleicht die Leistungen der Bayerngrund mit einem "Bauamt und Kämmerei auf Zeit".

 

Finanzierung des Erschließungsvorhabens:

 

Bayern Grund übernimmt die Kreditaufnahme für die Erschließungskosten. I.d.R. durch einen Kontokorrentkredit bei der Sparkasse. Dabei werden die Mittel je nach Bedarf in Anspruch genommen. Derzeit liegt der Zinssatz für vorgenannten Kontokorrentkredit bei < 1%. Die Zinskosten werden der Gemeinde in Rechnung gestellt. Somit erfolgt die Durchführung der Maßnahme nahezu haushaltsneutral.

 

Ausschreibungen:

 

Gem. § 11 BauGB kann die Gemeinde städtebauliche Verträge mit Vertragspartnern schließen. Wäre die Bayern Grund Vertragspartner, könnten die Leistungen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung erfolgen.

 

Abrechnung/Erschließungskosten:

 

Bayern Grund beauftragt alle Planungs- und Bauleistungen auf eigene Rechnung. Die Gemeinde gibt z.B. Impulse bei der Wahl der Planungsbüros, stellt die Orts- und Detailkenntnis zur Verfügung und behält zu jedem Zeitpunkt die Planungshoheit. Die Erschließungskosten werden vollständig durch Bayern Grund vorfinanziert. Die Erschließungskosten sollen später den Untererbpachtnehmern in Rechnung gestellt und direkt mit der Bayern Grund abgerechnet werden. Es müssen keine Bescheide durch die Gemeinde erlassen werden. Die Verwaltung (insbesondere Kämmerei und Bauamt) wird somit deutlich entlastet.

 

Ergeben sich konkurrenzfähige Erschließungskosten/m², können sogar alle Medien wie Wasser, Abwasser, Glasfaser, Finanzierungskosten sowie das Bayern Grund Honorar auf die Untererbpachtnehmer umgelegt werden. Die sonst übliche Eigenbeteiligung der Gemeinde i.H.v. von 10 % muss bei diesem Modell nicht in Ansatz gebracht werden.

 

Honorar:

 

Das Honorar hängt vom kalkulierten Aufwand ab. Herr Dr. Geiger geht jedoch überschlägig von einem Honorar i.H.v. 1,00 € / m² aus. Es besteht zusätzlich die Option, die gesamte Bauüberwachung und Projektkoordinierung auf Bayern Grund zu übertragen. Bayern Grund würde einen erfahrenen und im Raum Aschaffenburg bereits mehrfach eingesetzten Projektmanager beauftragen. So könnte sowohl die Verwaltung entlastet und die Maßnahme durch eine dafür qualifizierte Fachkraft begleitet werden.

 

Gemeinderat Max Stenger regt im Hinblick auf den geplanten Feuerwehrhausneubau an, eine Zusammenarbeit mit Bayern Grund zu prüfen. Die Verwaltung nimmt den Hinweis auf und wird eine mögliche Verknüpfung im Rahmen eines gesonderten Gesprächstermins mit Herrn Dr. Geiger abstimmen.

 

Herr Stegmann, Kommunalkundenbeauftragter der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau, erläutert die Beleihung von Grundstücken die in Erbpacht vergeben werden. Herr Stegmann betont, dass Erbpacht für Unternehmen durchaus attraktiv ist und mit einer ebenso hohen Nachfrage zu rechnen sei. Bei Erbpacht sind keine hohen Investition für einen Grundstückskauf notwendig, vielmehr bietet sie den Unternehmen Planungssicherheit durch einen kalkulierbaren, gleichbleibenden Pachtzins.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit Bayerngrund die Projektierung des Gewerbegebiets Weyberhöfe Süd auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.