Sitzung: 17.09.2018 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Der Ausschuss für
Kultur, Sport, Jugend, Familie und Soziales hat sich in drei Sitzungen mit der
Überarbeitung / Aktualisierung der Richtlinien zur Förderung von Sport und
Kultur intensiv befasst.
In diesem
Zusammenhang ergeht der Hinweis auf die Sitzungsprotokolle des Ausschusses vom
27.06.2017, 20.11.2017 und 18.04.2018
In seiner Sitzung
am 18.04.2018 hat der Ausschuss zur überarbeiteten Fassung der Förderrichtlinien
seine Zustimmung gegeben und einen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat
gefasst.
Die wesentlichsten
Änderungen beziehen sich auf die Förderung sportlicher Vereine bei Neu-, Erweiterungs-
und Umbauten von Turnhallen, Vereinsheimen, Turn- und Sportplätzen sowie notwendige
Renovierungen zur Erhaltung und Instandsetzung dieser Anlagen gemäß Ziffer 1.1
und auf die Förderung der Jugendarbeit gemäß Ziffer 3. Bei Maßnahmen gemäß
Ziffer 1.1. steigt der Fördersatz von 10 % auf 30 %, höchstens jedoch 15.000,00
€. Bei der Förderung der Jugendbildungsarbeit und der Förderung von
Jugendleiterstunden wurden umfangreiche Anpassungen vorgenommen. Die
Anpassungen orientieren sich an den Förderrichtlinien des Kreisjugendrings. Insbesondere
die Integration von Menschen mit Behinderung (Inklusion) wurde im vorgelegten
Entwurf stärker berücksichtigt.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport, Jugend, Familie
und Soziales die Richtlinien zur Förderung von Kultur und Sport gemäß der
vorliegenden Ausführung zu ändern. Die Änderung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Gleichzeitig treten die bisherigen Zuschussrichtlinien außer Kraft.