Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Familie und Soziales hat sich in drei Sitzungen mit der Überarbeitung / Aktualisierung der Richtlinien zur Förderung von Sport und Kultur intensiv befasst.

 

In diesem Zusammenhang ergeht der Hinweis auf die Sitzungsprotokolle des Ausschusses vom 27.06.2017, 20.11.2017 und 18.04.2018

 

In seiner Sitzung am 18.04.2018 hat der Ausschuss zur überarbeiteten Fassung der Förderrichtlinien seine Zustimmung gegeben und einen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst.

 

Die wesentlichsten Änderungen beziehen sich auf die Förderung sportlicher Vereine bei Neu-, Erweiterungs- und Umbauten von Turnhallen, Vereinsheimen, Turn- und Sportplätzen sowie notwendige Renovierungen zur Erhaltung und Instandsetzung dieser Anlagen gemäß Ziffer 1.1 und auf die Förderung der Jugendarbeit gemäß Ziffer 3. Bei Maßnahmen gemäß Ziffer 1.1. steigt der Fördersatz von 10 % auf 30 %, höchstens jedoch 15.000,00 €. Bei der Förderung der Jugendbildungsarbeit und der Förderung von Jugendleiterstunden wurden umfangreiche Anpassungen vorgenommen. Die Anpassungen orientieren sich an den Förderrichtlinien des Kreisjugendrings. Insbesondere die Integration von Menschen mit Behinderung (Inklusion) wurde im vorgelegten Entwurf stärker berücksichtigt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport, Jugend, Familie und Soziales die Richtlinien zur Förderung von Kultur und Sport gemäß der vorliegenden Ausführung zu ändern. Die Änderung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Zuschussrichtlinien außer Kraft.