Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Für die Wahlhelferentschädigung werden wieder wie bei den vorangegangenen Wahlen auch 15,00 € pro Stunde vorgeschlagen. Den Wahlhelfern, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und die wahlweise Freizeitausgleich in Anspruch nehmen, wird bei mindestens fünf Stunden Tätigkeit ein Zehrgeld von 12,00 € ausgezahlt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den diesjährigen Wahlhelfern bei der Landtags- und Bezirkswahl 2018 wie bei den vorangegangenen Wahlen auch, 15,00 € pro Arbeitsstunde auszubezahlen. Den Wahlhelfern, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und die wahlweise Freizeitausgleich in Anspruch nehmen, wird bei mindestens fünf Stunden Tätigkeit ein Zehrgeld von 12,00 € ausgezahlt.